Bürgerinformationssystem
Die Tagesordnungspunkte 1.1 bis 1.4 werden gemeinsam aufgerufen.
Der Erste Stadtrat, Herr Sturm, erläutert die Vorlage und die als Anlage
beigefügten städtischen Maßnahmen für das Konjunkturpaket. Nach eingehender Beratung der Maßnahmen ergeht folgender
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in beigefügter
Liste aufgeführten Maßnahmen dem Grunde und der Höhe nach. Die Maßnahmen sind
über den Kreis Offenbach bei der Landestreuhandstelle Hessen für die Verwendung
der Fördergelder aus dem Konjunkturprogramm des Bundes und des Landes Hessen
einzureichen. Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Haupt- und
Finanzausschuss alle weiteren Entscheidungen über notwendige Veränderungen der
Prioritätenliste, sowie den Ausgleich von Mehr- bzw. Minderkosten der einzelnen
Maßnahmen untereinander. Der Beschluss über die Maßnahmen gilt gleichzeitig als Beschluss
über die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. |
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