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Beschlussvorschlag: Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34
BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung
eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“
und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56
„Steckengarten II“. Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 15, Flurstücke 87, 298/2 (teilweise) und 323/3 (teilweise) sowie teilweise
die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der
gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung). Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung
von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Ziels ist ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen. 1. a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. 1. b) Der Tagesordnungspunkt wird nicht beraten und verbleibt im
Geschäftsgang. |
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