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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße "Zum Steckengarten" zwischen "Zum Herrnacker" und "Zum Steckengarten" im Stadtteil Ober-Roden a) Vorlage des Magistrats VO/0266/07-03 b) Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion  

 
 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.08.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss

1

Beschlussvorschlag:

 

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56 „Steckengarten II“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15, Flurstücke 87, 298/2 (teilweise) und 323/3 (teilweise) sowie teilweise die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung).

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Ziels ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

1. a)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

1. b)    Der Tagesordnungspunkt wird nicht beraten und verbleibt im Geschäftsgang.