Bürgerinformationssystem
Der Antrag zu TOP 17 wird für erledigt erklärt, da
zwischenzeitlich durch den Magistrat die Bildung einer Kommission beschlossen
wurde. Der Magistrat wird beauftragt, gem. § 72 Hessische
Gemeindeordnung eine Kommission „Gewerbe und Entwicklung der
Ortskerne“ zu bilden. |
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