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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße "Zum Steckengarten" zwischen "Zum Herrnacker" und "Zum Steckengarten" im Stadtteil Ober-Roden a) Vorlage des Magistrats VO/0266/07-03 b) Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion  

 
 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach ausführlichen Stellungnahmen der Fraktionen zu diesem Sachverhalt wird auf Antrag von Michael Gensert um 22

 

Nach ausführlichen Stellungnahmen der Fraktionen wird auf Antrag von des Stadtverordneten Michael Gensert um 22.00 Uhr die Sitzung unterbrochen, um den Ältestenrat einzuberufen. Um 22.05 wird die Sitzungsunterbrechung aufgehoben.

 

Es erfolgt Abstimmung zu TOP 4

 

4c)     Änderungsantrag der SPD-Fraktion

 

1.                 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

2.                 Ziel der Planung soll es sein, die in diesem Bereich liegenden wohnungsfernen Gärten bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiesen) planerisch dauerhaft für diesen Nutzungszweck zu sichern.

3.                 Der Geltungsbereich orientiert sich an der Beschreibung im Beschlussvorschlag der Vorlage VO/0266/07-03 bzw. an den örtlichen Gegebenheiten.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                    AL/Die Grünen, SPD (21 Stimmen)         

Ablehnung:                       CDU, FDP               (23 Stimmen)

Enthaltung:                      /

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die

In der Folge wird über TOP 4a) abgestimmt, der wie folgt lautet:

 

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56 „Steckengarten II“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15, Flurstücke

87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung).

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

Die Abstimmung über den Antrag 4b) ist somit hinfällig.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, FDP      (23 Stimmen)

Ablehnung:                       AL/Die Grünen, SPD (21 Stimmen)

Enthaltung:                      ---