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Tagesordnung - 2. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 2. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 18.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes A 62.1 "Kinder- und Jugendfarm" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0096/11  
Ö 2  
Beschluss des Bebauungsplanes A62.1 "Kinder- und Jugendfarm" als Satzung  
VO/0097/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    18.05.2011 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - zurückgestellt
    Es erfolgt keine Abstimmung

Es erfolgt keine Abstimmung.

 

Beschlussfassung im H+F

 

   
    19.05.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    31.05.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnete Brigitte Beldermann spricht zur Vorlage des Magistrates

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              FWR

 

Ö 3  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Mitteilungen und Anfragen