Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück
Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die
Grundstücksteilflächen mit ca. 1.145 m³ sind unentgeltlich an die Stadt zu
übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der
Verkehrssicherungspflicht ist von NCC Deutschland GmbH (Nachfolger IB Wohnbau
GmbH, Darmstadt) ein pauschaler Ablösebetrag von 90.000 € an die Stadt zu
zahlen.
07.03.2007 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 1 - ungeändert beschlossen
Ab
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca.1.145m³ sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von NCC Deutschland GmbH (Nachfolger IB Wohnbau GmbH, Darmstadt) ein pauschaler Ablösebetrag von 90.000 € an die Stadt zu zahlen.
Über die Vorlage wir ohne weitere Beratung abgestimmt.
Abstimmung: einstimmig
Es ergeht einstimmig der Beschluss, der Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen.
08.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca.1.145m³ sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von NCC Deutschland GmbH (Nachfolger IB Wohnbau GmbH, Darmstadt) ein pauschaler Ablösebetrag von 90.000 € an die Stadt zu zahlen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Die Abstimmung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.
20.03.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 1.145 m³ sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von NCC Deutschland GmbH (Nachfolger IB Wohnbau GmbH, Darmstadt) ein pauschaler Ablösebetrag von 90.000 € an die Stadt zu zahlen.