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Tagesordnung - 16. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Verkehr und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: 16. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Verkehr und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Verkehr und Umwelt
Datum: Di, 04.05.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Rödermark      
    04.05.2004 - Ausschuss für Sicherheit, Verkehr und Umwelt
    Ö 1 - ungeändert beschlossen
    Herr Erster Stadtrat Sturm stellt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark vor

Herr Erster Stadtrat Sturm stellt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark vor. Es wurden einige Punkte der Gefahrenabwehrverordnung diskutiert.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf für eine Gefahrenabwehrverordnung als für das Stadtgebiet Rödermark geltende Gefahrenabwehrverordnung im Sinne der §§ 71 bis 80  HSOG.  Die Gefahrenabwehrverordnung tritt zum 1.7.2004 in Kraft.

 

Die seitherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an öffentlichen Anlagen (Rödermärker Plakatordnung) vom 30.04.1996 tritt zum 1.7.2004 außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                             CDU, SPD, AL/ Die Grünen

Ablehnung:                                /

Enthaltung:                                /

   
    06.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 1 - geändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschliesst den beigefügten Entwurf für eine Gefahrenabwehrverordnung als für das Stadtgebiet Rödermark geltende Gefahrenabwehrverordnung im Sinne der §§ 71 bis 80  HSOG.  Die Gefahrenabwehrverordnung tritt zum 1.7.2004 in Kraft.

 

Die seitherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an öffentlichen Anlagen (Rödermärker Plakatordnung) vom 30.04.1996 tritt zum 1.7.2004 außer Kraft.

 

 

ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:7

Ablehnung:     -

Enthaltung:     -

   
    18.05.2004 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf für eine Gefahrenabwehrverordnung als für das Stadtgebiet R

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Beschlussvorschlag zu TOP 11:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf für eine Gefahrenabwehrverordnung als für das Stadtgebiet Rödermark geltende Gefahrenabwehrverordnung im Sinne der §§ 71 bis 80 HSOG. Die Gefahrenabwehrverordnung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Die seitherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an öffentlichen Anlagen (Rödermärker Plakatordnung) vom 30.04.1996 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

 

Es folgt die Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                         CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                            /

Enthaltung:                            /

 

ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis

 

Ö 2  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Bahnhofsvorplatz Ober-Roden      
Ö 3  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Sicherheitsgefühl der Taxigäste verbessern      
Ö 4  
Einschlägige Punkte der nächsten Stadtverordnetenversammlung      
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen