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Tagesordnung - 24. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 15.10.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: außerordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main (BA) und Rechtsform der Trägergesellschaft      
    15.10.2002 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 1 - ungeändert beschlossen
    1

1.   Für die Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

 

2.   Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1 bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG.

 

3.   Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH & Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst.

 

4.   An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile begrenzt.

 

5.   An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen.

 

6.   Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz.

 

7.   Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark nicht übernommen.

 

8.   Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird zur Kenntnis genommen.

 

9.   Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG an die BA vermietet.

 

10. Zwischen der IC-Rödermark AG und der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die Geschäftsbesorgung übernimmt. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung für Unternehmen, an denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung:    2

Enthaltung:    1

   
    22.10.2002 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Punkte 1

Punkte 1., 2. und 3.:

 

1.  Für die Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

 

2.  Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1 bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG.

 

3.  Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH & Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      FDP

 

Punkte 4. und 5.

 

4.  An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile begrenzt.

 

5.  An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      SPD

 

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Punkt 6.:

 

Der Text: “ der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts unterliegt” entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                    FDP

Ablehnung:                       CDU, SPD, andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /

 

Es folgt die Verlesung des Magistrats-Beschlussvorschlages:

 

 

 

Punkt 6.:

 

6.  Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen

Ablehnung:                       FDP

Enthaltung:                      SPD

 

Punkt 7.:

 

7.  Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark nicht übernommen.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                       SPD

 

Punkt 8.:

 

8.  Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird zur Kenntnis genommen.

 

Punkt 9:

 

9.  Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG an die BA vermietet.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       SPD

Enthaltung:                      /

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest nunmehr den Text des Änderungsantrages der FDP  zu Punkt 10 wie folgt:

 

Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC Rödermark AG wird um die Aufgabe: Geschäftsführung für die BA Rödermark, ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                    FDP 

Ablehnung:                       CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /

 

Punkt 10 (der Magistratsvorlage):

 

10. Zwischen der IC-Rödermark AG und der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die Geschäftsbesorgung übernimmt. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung für Unternehmen, an denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen,

Ablehnung:                       SPD, FDP

Enthaltung:                      /

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest nunmehr den Teil des Änderungsantrages der Fraktion der Anderen Liste/die Grünen, der als Punkt 11 in den Beschluss aufgenommen werden soll:

 

11. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein jährlicher Bericht zur Berufsakademie vorzulegen aus dem unter anderem hervorgeht:

 

-                Entwicklung der Studentenzahlen und der kooperierenden Betriebe

-                Kostenentwicklung

-                Beteiligung von Mitgesellschaftern und Kommanditisten

-                Synergieeffekte zwischen IC Rödermark und Betriebsakademie

-                Darstellung des strategischen Controllings

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest sodann den Text der geänderten Passage des Änderungsantrages der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, der in Abstimmung sich in der antragstellenden Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen mit der CDU-Fraktion als Punkt 12 in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden soll, wie folgt:

 

12. Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaften sowie alle mit ihr inhaltlich verbundenen Miet- und Nutzungsverträge so zu gestalten sind, das es möglich ist, sie während der ersten 3 Betriebsjahre mit einer kurzen Frist aufzulösen bzw. zu kündigen. Für den Zeitraum danach können mehrjährige unkündbare Betriebszeiten vereinbart werden.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

Damit lautet der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Tagesordnungspunkt 10 in der Endfassung wie folgt:

 

1.  Für die Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

 

2.  Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1 bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG.

 

3.  Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH & Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst.

 

4.       An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile begrenzt.

 

5.   An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen.

 

6.  Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz.

 

7.  Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark nicht übernommen.

 

8.  Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird zur Kenntnis genommen.

 

9.       Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG an die BA vermietet.

 

10.   Zwischen der IC-Rödermark AG und der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die Geschäftsbesorgung übernimmt. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung für Unternehmen, an denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt.

 

11. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein jährlicher Bericht zur Berufsakademie vorzulegen aus dem unter anderem hervorgeht:

 

-                Entwicklung der Studentenzahlen und der kooperierenden Betriebe

-                Kostenentwicklung

-                Beteiligung von Mitgesellschaftern und Kommanditisten

-                Synergieeffekte zwischen IC Rödermark und Betriebsakademie

-                Darstellung des strategischen Controllings

 

12. Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaften sowie alle mit ihr inhaltlich verbundenen Miet- und Nutzungsverträge so zu gestalten sind, das es möglich ist, sie während der ersten 3 Betriebsjahre mit einer kurzen Frist aufzulösen bzw. zu kündigen. Für den Zeitraum danach können mehrjährige unkündbare Betriebszeiten vereinbart werden.

Ö 2  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/DieGrünen betr.: Öffnungszeiten des Jugenzentrums in Ober-Roden      
Ö 3  
Mitteilungen und Anfragen