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Tagesordnung - 14. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses
Gremium: Wirtschafts- und Bauausschuss
Datum: Mi, 20.11.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Präsentation der Untersuchungsergebnisse zur künftigen Betreibung des Hallenbades      
Ö 2  
Beratung über 1. die Anträge der Fraktionen zum Produkthaushalt 2003 2. Haushaltskonsolidierungskonzept 2003 3. die Änderungen des Magistrats zum Produkthaushalt 2003 4. Beratung und Beschlussfassung über a) die Haushaltssatzung 2003 mit Produkthaushalt inklusive aller Anlagen (§ 2 Abs. 2 GemHVO) und Änderungen des Magistrats zum Produkthaushalt 2003 b) den Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebes ' Entsorgung und Dienstleistung' c) den Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebes 'Wohnungsbau'      
Ö 3  
Projekt: Förderung von Wohneigentum für junge Familien      
    20.11.2002 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   
   
    21.11.2002 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderung junger Familien für die Bildung von Wohneigentum auf eigenem Grund und Boden erfolgt unter Beachtung nachstehender Festlegungen:

 

1.         Vergabekriterien

 

1.1       Berechtigter Personenkreis

            Förderungsberechtigt sind "Junge Familien"

Junge Familien im Sinne dieser Förderungsrichtlinien sind:

            "Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren."

 

1.2       Wohnsitz

 Die Antragsteller - mindestens ein Lebenspartner - müssen seit mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark besitzen.

 

1.3       Einkommen

Das Bruttojahreseinkommen einer Familie darf 50.000 € nicht übersteigen.

 

1.4       Eigentumsverhältnisse

Die Antragsteller dürfen kein eigenes Haus, Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland im Eigentum haben.

Dies gilt nicht, wenn der Verkauf des vorhandenen Eigentums zur Finanzierung dient.

 

 

2.         Verpflichtungen

 

Die Förderung ist verbunden mit:

 

2.1       Bauverpflichtung

Die Antragsteller verpflichten sich, das zu erwerbende Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Förderungsgewährung zu bebauen.

 

2.2       Eigennutzung

Die Antragsteller verpflichten sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht zu vermieten.

 

 

2.3       Sicherung der Eigennutzung

Die Antragsteller verpflichten sich, das Grundeigentum für die Dauer von 10 Jahren weder zu veräußern noch zu verschenken oder auf sonstigem Wege zu übertragen.

 

2.4       Weiterveräußerung

Bei Weiterveräußerung aus wichtigem Grund wird geprüft, ob der Erwerber ggf. die Förderungsvoraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, ist der Förderungsbetrag anteilig zum Zeitablauf der Verpflichtungen der Stadt zu erstatten.

 

2.5       Sicherung der Verpflichtungen

Soweit ein Grundstück von der Stadt erworden wird, sind die vorgenannten Verpflichtungen durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

Die Stadt tritt mit diesem Recht im Range hinter die Belastungen, die zur Baufinanzierung notwendig sind, zurück.

Soweit ein Grundstück von einem privaten Verkäufer erworben wird, sind die vorgenannten Verpflichtungen auf privatrechtlichem Wege zu sichern.

 

 

3.         Förderung

 

Die Höhe der Förderung beträgt 100,00 €/m² Grundstücksfläche maximal jedoch 20.000 €.

 

 

Bei Vorliegen der beschlossenen Kriterien wird den Familien Gossmann und Witt je ein Grundstück zum Vorzugspreis angeboten. Wird das jeweilige Grundstück von der Stadt erworben, wird der Zuschuss im Preis berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:     5

Ablehnung:       2

Enthaltung:       

   
    03.12.2002 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - zurückgestellt
   
   
    06.12.2002 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Die Förderung junger Familien für die Bildung von Wohneigentum auf eigenem Grund und Boden erfolgt unter Beachtung nachstehend

Die Förderung junger Familien für die Bildung von Wohneigentum auf eigenem Grund und Boden erfolgt unter Beachtung nachstehender Festlegungen:

 

1.       Vergabekriterien

 

1.1     Berechtigter Personenkreis

          Förderungsberechtigt sind "Junge Familien"

Junge Familien im Sinne dieser Förderungsrichtlinien sind:

          "Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren."

 

1.2     Wohnsitz

 Die Antragsteller - mindestens ein Lebenspartner - müssen seit mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark besitzen.

 

1.3     Einkommen

Das Bruttojahreseinkommen einer Familie darf 50.000 € nicht übersteigen.

 

1.4     Eigentumsverhältnisse

Die Antragsteller dürfen kein eigenes Haus, Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland im Eigentum haben.

Dies gilt nicht, wenn der Verkauf des vorhandenen Eigentums zur Finanzierung dient.

 

 

2.       Verpflichtungen

 

Die Förderung ist verbunden mit:

 

2.1     Bauverpflichtung

Die Antragsteller verpflichten sich, das zu erwerbende Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Förderungsgewährung zu bebauen.

 

2.2     Eigennutzung

Die Antragsteller verpflichten sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht zu vermieten.

 

 

2.3     Sicherung der Eigennutzung

Die Antragsteller verpflichten sich, das Grundeigentum für die Dauer von 10 Jahren weder zu veräußern noch zu verschenken oder auf sonstigem Wege zu übertragen.

 

2.4     Weiterveräußerung

Bei Weiterveräußerung aus wichtigem Grund wird geprüft, ob der Erwerber ggf. die Förderungsvoraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, ist der Förderungsbetrag anteilig zum Zeitablauf der Verpflichtungen der Stadt zu erstatten.

 

2.5     Sicherung der Verpflichtungen

Soweit ein Grundstück von der Stadt erworden wird, sind die vorgenannten Verpflichtungen durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

Die Stadt tritt mit diesem Recht im Range hinter die Belastungen, die zur Baufinanzierung notwendig sind, zurück.

Soweit ein Grundstück von einem privaten Verkäufer erworben wird, sind die vorgenannten Verpflichtungen auf privatrechtlichem Wege zu sichern.

 

 

3.       Förderung

 

Die Höhe der Förderung beträgt 100,00 €/m² Grundstücksfläche maximal jedoch 20.000 €.

 

 

Bei Vorliegen der beschlossenen Kriterien wird den Familien Gossmann und Witt je ein Grundstück zum Vorzugspreis angeboten. Wird das jeweilige Grundstück von der Stadt erworben, wird der Zuschuss im Preis berücksichtigt.

 

Nach den Stellungnahmen der Stadtverordneten Schultheis, Hans Gensert, von der Lühe und des Bürgermeisters wird der mündlich formulierte Änderungsantrag der SPD-Fraktion von der Stadtverordnetenvorsteherin wie folgt zur Abstimmung gestellt:

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion
(Beschluss-Vorschlag wie Vorlage VO/0215/02 zu Tagesordnungspunkt 12 unter Wegfall des letzten Absatzes.))

 

 

 

 

Es folgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Es folgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                    SPD, FDP

Ablehnung:                       CDU

Enthaltung:                      Andere Liste/Die Grünen

 

 

Hierauf lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage des Magistrats abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/die Grünen

Ablehnung:                       SPD, FDP

Enthaltung:                      /

 

Es folgt die Erklärung der Stadtverordnetenvorsteherin zu ihrem Rücktritt:

 

Ich habe jetzt vor Kurzem die Termine des deutschen Bundestages für das kommende Jahre erhalten und des hat sich das bestätigt, was eigentlich abzusehen war und was ich auch befürchtet hatte, den einen mag es freuen, der andere mag es bedauern, die erste Stadtverordnetenversammlung, die ich wieder leiten könnte wäre im Juli. Neben der Sitzungsleitung bedeutet aber das Amt des Stadtverordnetenvorstehers mit Sicherheit auch ein hohes Maß an Repräsentation, Repräsentation der Stadt. Und beides kann ich ehrlicherweise nicht mehr erfüllen und mache deshalb, gern, ungern den Platz an dieser Stelle frei. Ich habe damals bei meiner Wahl ein sehr hohes Maß an Zustimmung von Ihnen bekommen. Ich hoffe, dass ich dem einigermaßen gerecht wurde, zumindest was die eine oder andere überschrittene Redezeit angeht, dürfte ich das gerne einfordern. Ich möchte mich sehr herzlich für die doch sehr gute Zusammenarbeit hier im Hause mit den einzelnen Fraktionen bedanken wie auch für die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern. Wir werden vom Verfahren jetzt folgendes tun, also wir haben uns auch beim Hessischen Städte- und Gemeindebund schlau gemacht. Sie alle sind etwas überfordert mit dieser historischen Situation, dass eine aktiv Mandatsträger ein Amt freiwillig zur Verfügung stellt. Ich werde jetzt, wenn ich fertig bin diesen Platz verlassen, ich werde noch den historischen Satz dann sagen, aber ich werde dann den Platz verlassen. Herbert Schneider wird hier hochkommen und als Stellvertreter die Sitzung die Sitzungsleitung für diesen Punkt übernehmen, so dass keiner erstaunt ist zum Verfahren. Und hiermit Kolleginnen und Kollegen stelle ich mit sofortiger Wirkung das Amt des Stadtverordnetenvorstehers/der Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Rödermark zur Verfügung. Ich bedanke mich für die vergangene Arbeit und hoffe, dass Sie das gleiche Vertrauen auch meinem Nachfolger/Nachfolgerin entgegenbringen. Vielen Dank.

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher übernimmt die Sitzungsleitung um 19:30 Uhr.

Ö 4  
Antrag Eheleute Wunderlich auf Gewährung einer finanziellen Hilfe für Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes Ratsgasse 5      
Ö 5  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen