Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Ausschreibungsbedingungen für den Integrationsförderpreis der Stadt Rödermark dahingehend abzuändern und zu optimieren, dass nicht nur geplante, sondern auch noch laufende oder in den letzten 6 Monaten vor der Preisvergabe am 23.05. des laufenden Jahres abgeschlossene Projekte
ausgezeichnet werden können. Die öffentliche Ausschreibung soll jeweils bereits im Januar des Jahres der Auszeichnung stattfinden. Das Ende der Bewerbungsfrist soll auf den 31. März festgelegt werden. Die Erstbefassung im Magistrat soll im Laufe des Aprils geschehen, bevor dem Arbeitskreis Integration dem Ausländerbeirat und dem Netzwerk für Flüchtlinge die Vorschläge vorgestellt und mit ihnen diskutiert werden.
Sollten bis zum 01. April keine Vorschläge eingegangen sein, wird der Integrationsförderpreis für das laufende Kalenderjahr ausgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: