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Tagesordnung - 29. nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 29. nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 09.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: nichtöffentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Schule
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Besichtigung des Geländes der bisherigen Helene-Lange-Schule
VO/0159/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
 

1. Das Angebot des Kreises Offenbach über die weitere Nutzung des bisherigen Geländes der Helene-Lange-Schule wird grundsätzlich angenommen werden.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Kreis über den Ankauf und damit dauerhafte Übereignung oder alternativ die Überlassung und Nutzung des Geländes der bisherigen Helene-Lange-Schule über einen Zeitraum von ca. 50 Jahre zu führen.

 

3. Für den Fall, dass ein Ankauf nicht möglich sein sollte, ist ein Mindestnutzungs-zeitraum von nicht weniger als 40 Jahre zu vereinbaren, nach Möglichkeit ergänzt durch eine Kaufoption.
 

4. Bis zum Zusammentritt der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2014 kann der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung ggfs. notwendig werdende Entscheidungen treffen (§§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3, 51 HGO).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    02.07.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

   
    03.07.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:
 

1. Das Angebot des Kreises Offenbach über die weitere Nutzung des bisherigen Geländes der Helene-Lange-Schule wird grundsätzlich angenommen werden.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Kreis über den Ankauf und damit dauerhafte Übereignung oder alternativ die Überlassung und Nutzung des Geländes der bisherigen Helene-Lange-Schule über einen Zeitraum von ca. 50 Jahre zu führen.

 

3. Für den Fall, dass ein Ankauf nicht möglich sein sollte, ist ein Mindestnutzungs-zeitraum von nicht weniger als 40 Jahre zu vereinbaren, nach Möglichkeit ergänzt durch eine Kaufoption.
 

4. Bis zum Zusammentritt der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2014 kann der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung ggfs. notwendig werdende Entscheidungen treffen (§§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3, 51 HGO).

 

 

Es wird eine aktualisierte Vorlage verteilt.

Herr Bürgermeister Kern erläutert die geänderte Vorlage.

 

Herr Bürgermeister Kern teilt mögliche Ortstermine zur Besichtigung mit, 08.07., 19:30 Uhr oder 09.07., 19:00 Uhr.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, bei Enthaltung der FDP-Fraktion, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    09.07.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - zur Kenntnis genommen
   

Die Ausschussmitglieder wurden von Herrn Porsch (Firma Hochtief) sowie Frau Heckel und Herrn Marschall (Kreis Offenbach) durch die Gebäude und über das Gelände geführt. Dabei wurden alle auftretenden Fragen beantwortet.

   
    15.07.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Nach Begründung durch Bürgermeister Kern und den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage des Magistrats mit folgendem Inhalt abstimmen:

 

1.              Das Angebot des Kreises Offenbach über die weitere Nutzung des bisherigen Geländes der Helene-Lange-Schule wird grundsätzlich angenommen werden.

 

2.              Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Kreis über den Ankauf und damit dauerhafte Übereignung oder alternativ die Überlassung und Nutzung des Geländes der bisherigen Helene-Lange-Schule über einen Zeitraum von ca. 50 Jahre zu führen.

 

3.              r den Fall, dass ein Ankauf nicht möglich sein sollte, ist ein Mindestnutzungs-zeitraum von nicht weniger als 40 Jahre zu vereinbaren, nach Möglichkeit ergänzt durch eine Kaufoption.
 

4.              Bis zum Zusammentritt der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2014 kann der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung ggfs. notwendig werdende Entscheidungen treffen (§§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3, 51 HGO).

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              FDP