Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Rödermark richtet zum 6. August 2012, zunächst für die Dauer eines Probebetriebes bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014, einen Stadtbus ein und beauftragt die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) mit der Durchführung aller notwendigen Arbeiten und der Beauftragung entsprechender Beförderungsunternehmen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.
2. Die zu erwartende Unterdeckung des Stadtbusbetriebes in Höhe von kalkulierten 70.000 € bis 90.000 € pro Jahr (Kalkulationsstand 7. Mai 2012) wird der kvgOF zu 100% durch die Stadt Rödermark erstattet. Die Landeszuschüsse, Zuschüsse des Kreises, Fahrgeldeinnahmen und sonstige Einnahmen werden durch die kvgOF zur Kostendeckung entsprechend dem beiliegenden Finanzierungstableau (Anlage 1) verwandt und jährlich gegenüber der Stadt Rödermark, durch Testat bestätigt, nachgewiesen.
3. Für die Dauer des Probebetriebes wünscht die Stadt Rödermark die Beauftragung des derzeitigen Konzessionsinhabers für Schülerlinienverkehr gemäß § 42 PBeFG, Fa. Schau ins Land, Rödermark, auf der Grundlage vorliegender Angebote und des beigefügten Linienkonzeptes (Anlage 2).
4. Nach Ablauf des ersten Probebetriebsjahres im August 2013 werden die vorliegenden Erfahrungen ausgewertet. Daran schließt sich unverzüglich die endgültige Endscheidung über den Fortbestand der Stadtbuslinien an, um gegebenenfalls eine zeitgerechte, rechtlich vorgeschriebene und notwendige europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen durchzuführen.
5. Gemäß EU-VO 1370 wird die kvgOF beauftragt, die beabsichtigte Ausschreibung und den vorläufigen Probebetrieb des Stadtbusses im Juni 2012 zu veranlassen.
Punkt 3 wird wie folgt geändert:
Für die Dauer des Probebetriebes wünscht die Stadt Rödermark die Beauftragung des derzeitigen Konzessionsinhabers für Schülerlinienverkehr gemäß § 42 PbeFG, Fa. Schau ins Land, Rödermark, auf der Grundlage vorliegender Angebote und des beigefügten vorläufigen Linienkonzeptes (Anlage 2).
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, mit Zustimmung der SPD/AL/CDU/FW sowie Ablehnung der FDP, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.