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Tagesordnung - 36. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Datum: Mi, 16.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2     Verkehrskonzept Ortskern Ober-Roden Erläuterung durch Herrn Prof. Dr. Ing. Follmann (Ing. Büro Habermehl und Follmann)      
Ö 3     Änderung des Bebauungsplans B 10 "Im Bruch" im Stadtteil Urberach  
VO/0170/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die die Änderung des Bebauungsplanes B 10 „ Im Bruch“ im Stadtteil Urberach für das Gebiet nordöstlich der Einmündung der Straße „Auf der Hatterwiese“ in die “Bruchwiesenstraße“ westlich der P+R-Anlage am Bahnhof Urberach

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“.

 

Im Geltungsbereich liegt das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstück 849/2.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer U-3-Einrichtung.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    17.06.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - (offen)
    Es ergeht eine einstimmige Beschlussempfehlung

Es ergeht eine einstimmige Beschlussempfehlung. Die Vorlage soll unter TOA entschieden werden.

   
    29.06.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die die Änderung des Bebauungsplanes B 10 „ Im Bruch“ im Stadtteil Urberach für das Gebiet nordöstlich der Einmündung der Straße „Auf der Hatterwiese“ in die “Bruchwiesenstraße“ westlich der P+R-Anlage am Bahnhof Urberach

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“.

 

Im Geltungsbereich liegt das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstück 849/2.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer U-3-Einrichtung.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 4     Antrag der SPD-Fraktion: Anpassung der städtischen Infrastruktur an Klimaveränderungen hier: Klimafolgenbericht  
SPD/0171/10  
Ö 5     Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Anbindung der Fahrradwege von Dietzenbach nach Waldacker  
Enthält Anlagen
CUS/0173/10  
Ö 6     Berichtsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Hundekot – Ein Dauerärgernis in Rödermark      
Ö 7     Interfraktioneller Berichtsantrag: Städtebauliche Entwicklung Kapellenstraße      
Ö 8     Bericht des Magistrates Betreff: Erstellung einer interaktiven Stadtkarte      
Ö 9     Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 10     Mitteilungen und Anfragen