Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die die Änderung des Bebauungsplanes B 10 „ Im Bruch“ im Stadtteil Urberach für das Gebiet nordöstlich der Einmündung der Straße „Auf der Hatterwiese“ in die “Bruchwiesenstraße“ westlich der P+R-Anlage am Bahnhof Urberach
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“.
Im Geltungsbereich liegt das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstück 849/2.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer U-3-Einrichtung.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt