Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Anregungen zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans:
1. Redaktionelle Änderungen
Im Bereich des Baugebietes „Am Eichenbühl“ im Stadtteil Urberach, Grundstück Flur 11 Flurstück 400, ist in der Hauptkarte die tatsächliche Geltungsbereichsgrenze darzustellen.
2. zu Siedlungsflächen
Die Änderung der geplanten Siedlungsflächen im Bereich der Stadt Rödermark wird abgelehnt. Im Regionalplan und in Regionalen Flächennutzungsplan sind für die Siedlungsflächen sowie für die Sonderflächen Sport die identischen Festsetzungen zu treffen, wie sie sich aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Rödermark ergeben.
Nördlich der Albert-Einstein-Straße sind potentielle Bauflächen für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet auszuweisen, wobei sich die Gewerbenutzung an die Albert-Einstein-Straße bzw. den Rödermarkring anschließen und in eine Wohnnutzung Richtung Ortsrand des Stadtteiles Ober-Roden übergehen soll.
3. zu Verkehr
Die in der Beikarte 1 dargestellte Trasse für eine Ortsumgehung Urberach wird abgelehnt. Die Darstellung in der Beikarte 1 ist entsprechend zu ändern.
Die Trasse für eine mögliche Ortsentlastungsstraße östlich und nordöstlich von Ober-Roden zwischen der Seligenstädter Straße und der B 459 ist, wie im derzeitigen FNP dargestellt, zu übernehmen.
Der Bahnhof Ober-Roden ist nur als Haltepunkt im Regionalverkehr erfasst. Hier ist der S-Bahn-Haltepunkt zu ergänzen.
Es wird eine Sondersitzung des Bauausschusses geben.
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.