Zu dem Tagesordnungspunkt liegt ein geänderter
Beschlussvorschlag des Magistrats vor, der detailliert die Quadratmeter angibt.
Darüber hinaus liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion
vor.
Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats.
Herr Kruger begründet den ergänzenden Änderungsantrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Er betont, dass der Projektplan nicht
Bestandteil des Beschlusses ist und aus seinem Status als Anlage des
Beschlusses keinerlei Rechte erwachsen.
Es erfolgt zunächst Abstimmung über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf
dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt
übernommen. Das Grundstück ist unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die
laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB
Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die
Stadt zu zahlen.
2.
Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im
Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen.
3.
Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des
derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00
€/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.
4. Die Bebauung im betreffenden Gebiet umfasst
ausschließlich diejenigen Flächen, welche innerhalb der Grenzen des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gelegen sind.
5. Bei der Berechnung
der Grundstücksflächen sind die Vorschriften des geltenden Bebauungsplanes
sowie des Bauordnungsrechts zu beachten.
6. Der Magistrat wird
beauftragt, im zuständigen Bauausschuss regelmäßig über die Sach- und
Planungslage im betreffenden Gebiet zu berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen
Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, , SPD, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /
In der Folge wird über den geänderten Beschlussvorschlag des
Magistrates abgestimmt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf
dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt
übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 706 m², ca. 52 m² und ca. 89
m² sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende
Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau
GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu
zahlen.
2.
Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im
Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen.
3.
Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des
derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00
€/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.