Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Beschlussvorschlag
zu TOP 11:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf für eine
Gefahrenabwehrverordnung als für das Stadtgebiet Rödermark geltende
Gefahrenabwehrverordnung im Sinne der §§ 71 bis 80 HSOG. Die
Gefahrenabwehrverordnung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Die
seitherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark über das unbefugte
Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an
öffentlichen Anlagen (Rödermärker Plakatordnung) vom 30.04.1996 tritt zum gleichen
Zeitpunkt außer Kraft.
Es folgt die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /