Beschluss:
Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:
1. Für den Betrieb des Innovations- und
Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die
IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.
2. Dem aktualisierten Business-Plan für die
Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit
aktualisierter Satzung wird zugestimmt.
3. Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das
Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im
angemieteten Bürogebäude aufnehmen.
4. Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat
ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.
5. Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark
AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine
terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den
Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG
sicherzustellen.
6. Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes
Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von
767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht
etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:
1. Für den Betrieb des Innovations- und
Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die
IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.
2. Dem aktualisierten Business-Plan für die
Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit
aktualisierter Satzung wird zugestimmt.
3. Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das
Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im
angemieteten Bürogebäude aufnehmen.
4. Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat
ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.
5. Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark
AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine
terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den
Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG
sicherzustellen.
6. Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes
Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von
767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht
etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.
Rödermark, 8. April 2002
Schallmayer
Beschlussvorschlag:
Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:
1. Für den Betrieb des Innovations- und
Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die
IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.
2. Dem aktualisierten Business-Plan für die
Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit aktualisierter
Satzung wird zugestimmt.
3. Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das
Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im
angemieteten Bürogebäude aufnehmen.
4. Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat
ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.
5. Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark
AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine
terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den
Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG
sicherzustellen.
6. Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes
Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von
767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht
etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.
Rödermark, 8. April 2002
Schallmayer