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Vorlage - CAL/0320/22  

 
 
Betreff: Trockensommer - Wasserwirtschaft und Möglichkeiten für Konzepte "Schwammstadt" (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung
30.11.2022 
15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und des aktuell katastrophalen Dürresommers 2022 und der damit verbunden Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft hat der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg – dem auch Rödermark angehört – am 7. Oktober ein Expertenhearing für die Vertreterinnen und Vertreter in der Verbandsversammlung durchgeführt.

 

Fachvorträge zu den folgen Fachkomplexen:

 

  • Aktuelle Grundwassersituation - Vortrag von Herrn Picolin (ZVG Dieburg)
  • Wasserkonzept des ZVG Dieburg in Zusammenarbeit mit den Kommunen: Derzeitiger Sachstand und nächste Schritte - Vortrag von Frau Pesch (Ingenieurbüro BCE)
  • Grundwassermodell der Untermainebene: Darstellung der hydrogeologische Verhältnisse und prognostizierte Auswirkungen aus den verschiedenen Klimamodellen - Vortrag von Dr. Gerdes (Ingenieurbüro BGS)
  • Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft - Vortrag von Dr. Bischoff (Ingenieurbüro TerrAquat)
  • Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwasserneubildung und die Grundwasserqualität in Forstflächen - Vortrag von Prof. Dr. Totsche (Universität Jena)

 

Welche Erkenntnisse, Auswirkungen und mögliche Maßnahmen ergeben sich aus den vorgestellten neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen für das Stadtgebiet in Rödermark?


 


Berichtsantrag:

 

Wir bitten daher den Magistrat, auch unter Hinzuziehung von externem Sachverstand zu berichten:

 

  1. Aktuelle Grundwassersituation im Verbandgebiet wird erörtert und ein Ausblick gegeben.

 

  1. Das Prinzip der Schwammstadt wird vorgestellt.

 

  1. Mögliche Maßnahmen im Sinne des „Schwammstadt-Prinzips“, die bereits bei Neubau, Umbau und Sanierung von Straßen und Plätzen (Pflanzgruben für Straßenbäume, Versickerungsflächen, Entsiegelung und Durchlässigkeit von Belägen) umgesetzt werden, sollen beispielhaft dargestellt werden.

 

  1. Mögliche Maßnahmen im Außenbereich, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie im Forst sollen beispielhaft dargestellt werden.

 

  1. Die Möglichkeiten, diese Maßnahmen – vor allem zum Schutz und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Pflanzflächen – auch an bestehenden Straßen, Plätzen, innerstädtischen Grünanlagen/Grünflächen und Parkplätzen überall in der Stadt umzusetzen, sollen skizziert werden.