Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Nach den Beratungen im Fachausschuss ist davon auszugehen, dass die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 48 „Südlich des Alten Seewegs“ zu errichtenden Gebäude nicht mit Erdgas versorgt werden. (Einwendung e-Netz Südhessen Nr. 30.1 e)
In der Begründung zum Abwägungsvorschlag zur Einwendung 2.13 heißt es: „Aufgrund der schnellen Entwicklung im Bereich des Energiesektors können bindende Festsetzungen zu Nutzung erneuerbarer Energien oder einem bestimmten Energiestandard schnell nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Aus diesem Grund wird von solchen Festsetzungen im Bebauungsplan abgesehen. Die Aufstellung eines Energiekonzeptes kann unabhängig vom Bebauungsplanverfahren erfolgen. Die Festsetzungen im Bebauungsplan stehen der Nutzung von erneuerbaren Energien nicht entgegen.“ Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt:
Die städtische Klimamanagerin wird ein Konzept zur Versorgung der Objekte im Plangebiet „Südlich des Alten Seewegs“ mit Heizung, Warmwasser und Strom aus erneuerbaren Energien entwickeln und den am Bau Beteiligten Hilfe und Beratung anbieten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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