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Vorlage - FDP/0082/22  

 
 
Betreff: Eigenständigkeit der Breidertschule (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Anhörung
15.03.2022 
8. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Zuge des kommenden gesetzlichen Betreuungsanspruchs für Grundschüler wird immer wieder davon gesprochen, dass Rödermark mit dem Umbau/Neubau der Breidertschule hier gut aufgestellt sein wird. Für diese Erweiterung auf dem Weg zur Eigenständigkeit wurden vor einigen Jahren KIP 2-Mittel beantragt und bewilligt. Auch im Schulentwicklungsplan des Kreises ist die Erweiterung der Zweigstelle Breidert und deren Verselbstständigung vermerkt. Dort ist als Beginn der Baumaßnahme das Schuljahr 2020/21 zu lesen. Bekanntlich wurde mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen. Allerdings wurde schulintern bereits über Pläne der neuen Schule, verschiedene Modelle und die Schulorganisation währende der Umbauphase gesprochen. Den Stadtverordneten fehlen jedoch bis heute jegliche Detailinformationen zu den geplanten Maßnahmen, die immense Bedeutung für Rödermark haben.

 


Berichtsantrag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, im zuständigen FSIK-Ausschuss nächstmöglich zu berichten:

 

1) Wie ist der aktuelle Planungsstand bzgl. des Ausbaus der Breidertschule? Gibt es einen Beschluss darüber, welche Variante gebaut werden soll? Wann soll mit den Bauarbeiten begonnen werden?

2) Wie sehen die Pläne zur baulichen Erweiterung/Veränderung der Breidertschule im Detail aus? Wo auf dem Areal soll welcher Gebäudekomplex entstehen? Wie viele Unterrichtsräume, wie viele und welche Fach- und Betreuungsräume sind vorgesehen?

3) Wie wird der Unterricht während der Bauphase organisiert? Wie lange wird die Bauphase andauern?Wird es während dieser Phase zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen?

4) Der Kreis Offenbach ist für den Bau und die Unterhaltung der Schulgebäude verantwortlich, die Kommune für den Bau und die Unterhaltung der Betreuungsgebäude. Der Kreis Offenbach hat für schulische Betreuungseinrichtungen einen Finanzierungsschlüssel von 1/3 Kreis und 2/3 Kommune beschlossen. Wie sieht die Kostenverteilung bei einem Gebäudeneubau aus, in dem Betreuungsräume in das Schulgebäude integriert sind? Kann bereits abgeschätzt werden, welchen Anteil die Kommune an den Baukosten zu tragen hat? Wenn ja, wie hoch könnte dieser Betrag ausfallen?

5) In welchem Maße wird sich die Stadt Rödermark an den Unterhaltungs- und Nebenkosten beteiligen müssen?

6) Welche Form von Ganztagsschule hat die Trinkbornschule aktuell? Gibt es Bestrebungen innerhalb der Schulgemeinde in Bezug auf eine gebundene Ganztagsschule? Wie würden die Chancen auf eine Umsetzung seitens des Landes stehen?

7) Wie viele Kinder können nach Fertigstellung in der dann eigenständigen Breidertschule beschult und betreut werden? Soll auch diese Betreuung über die kreiseigene gGmbH organisiert werden?

8) Inwieweit kann bereits heute abgeschätzt werden, in welchem Maße sich die Personalkosten bzw. die Personalkostenzuschüsse für die Stadt Rödermark aufgrund der dann höheren Betreuungskapazität erhöhen werden?

9) Im Zuge der Eigenständigkeit der Breidertschule wird die Stammschule in der Trinkbrunnenstraße um zwei 4. Klassen reduziert. Ist es möglich oder sogar bereits geplant, im Zuge dieses Wegfalls zweier Klassen das Betreuungsangebot an der Stammschule zu erhöhen? Wenn ja, wie?