Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Seit der Veröffentlichung des Nahmobilitätsplans für Rödermark im Jahre 2018 sind kaum Maßnahmen umgesetzt worden, welche in dem Konzept als ratsam vorgeschlagen wurden. Gerade zu Maßnahmen, welche sich auf Landes- oder Bundesstraßen beziehen (Konrad-Adenauer-Straße bzw. B486 oder Ober-Rodener-Straße/Bahnhofstraße bzw. L3097) werden seitens des Bürgermeisters fehlende Zuständigkeiten für bauliche- oder verkehrsrechtliche Eingriffe angeführt. Zwar ist Hessen Mobil grundsätzlich für derartige Änderungen verantwortlich, dennoch kann die Stadt Rödermark über gezielte Anfragen und Anträge ihre Wünsche und Vorstellungen deutlich machen, umso auch trotz fehlender Zuständigkeit geeignete Maßnahmen anzuregen.
Anfrage:
- Welche von denen im Nahmobilitätsplan von 2018 angeregten Maßnahmen bzgl. der Umgestaltung der Fahrrad- und Fußinfrastruktur auf der B486 und L3097 wurden bei Hessen Mobil auf ihre Umsetzung hin angefragt? - Welche Maßnahmen bzgl. der Fahrrad- und Fußinfrastruktur auf Landes- und Bundesstraßen innerhalb der Gemeinde Rödermark wurden seit 2019 generell angefragt? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||