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Sachverhalt/Begründung: Das Hessische Finanzministerium bietet Kommunen projektbezogen jährlich zins-günstige Darlehen aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds mit folgenden Varianten an:
Abteilung B (Effektivzins: ca. 2,5% unter Berücksichtigung der Ansparbeiträge): - Darlehen mit Ansparverpflichtung: 20% Ansparbeitrag verteilt auf 4 Jahre, Darlehenszuteilung im 5. Jahr. Nach Zuteilung fallen keine Zinsen an. Tilgung in 20 Jahren mit jährlich 5%. - Darlehen mit verkürzter Ansparzeit: Hier ist die Darlehensauszahlung schon im 1. Jahr möglich, wenn der Ansparbeitrag von 20% vorher komplett erbracht ist.
Abteilung C = Kapitalmarktdarlehen mit verbilligtem Zinssatz durch einen Zinszuschuss des Landes (Kundenzinssatz im Jahr 2021: 0,01 % p.a.), 20 Jahre fest - Auszahlung zu 100% im Jahr 2022 an einem einheitlichen Termin im Herbst - Rückzahlung in gleichbleibenden Halbjahresraten - Laufzeit: 20 Jahre
Die Darlehen aus Abteilung C kommen nur für Vorhaben in Betracht, die vor kurzem begonnen wurden oder deren Beginn unmittelbar bevorsteht. Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Darlehenszusage (Sommer 2022) also bereits begonnen aber noch nicht fertig gestellt sein.
Diese Voraussetzungen treffen auf die derzeit laufende Baumaßnahme der Bethanien Diakonissen Stiftung „Neubau der Kindertagesstätte Orwischer Entdecker“ in der Lessingstraße 4 zu. Das Projekt wurde am 15.04.2021 begonnen und soll Ende 2022 fertig gestellt werden.
Die Stadt Rödermark könnte laut Rücksprache mit der WIBank für das Projekt ein Darlehen aus dem Investitionsfonds Abt. C beantragen und sofern es bewilligt wird, das Darlehen zu gleichen Konditionen an die Bethanien Diakonissen Stiftung weitergeben. Dabei würde die Stadt Darlehensnehmer bleiben, Zinsen und Tilgung an die WIBank zu leisten haben und die Bethanien Stiftung würde der Stadt Zinsen und Tilgung erstatten.
Da die Stadt Rödermark die Darlehensraten (Zinsen und Tilgung) gemäß Betreiber-vertrag mit der Bethanien Diakonissen Stiftung über die Nebenkosten für das Gebäude zu übernehmen hat, würde sie direkt von dem außerordentlich niedrigen Zinssatz für Darlehen aus Abt. C des Hessischen Investitionsfonds profitieren (derzeit 0,01% = 170 € anfängliche Zinsen p.a.). Dies ist deutlich günstiger als das niedrigste Zinsangebot, das der Bethanien Stiftung vorliegt (1,25 % = 21.250 € anfängliche Zinsen p.a.).
Die Bethanien Diakonissen Stiftung wäre bereit, den Darlehensbedarf von 1,7 Mio. € bis zur Darlehensauszahlung im Herbst 2022 zwischenzufinanzieren.
Das Investitionsförderungsdarlehen für den Neubau der Kindertagesstätte „Die Orwischer Entdecker“ kann auf Basis folgender Finanzierung beantragt werden:
4.000.000 € Kostenschätzung (Stand Februar 2021) Finanzierungsplan: 800.000 € Eigenmittel Bethanien Diakonissen Stiftung 820.395 € Zuwendung Bund 679.605 € Zuwendung Stadt 1.700.000 € Darlehen Bethanien Diakonissen Stiftung beantragte Finanzierung über ein Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds Abteilung C – Auszahlung im Herbst 2022.
Eine Einzelgenehmigung der Kommunalaufsicht ist für die Aufnahme des Darlehens gemäß § 103 Absatz 6 HGO nicht erforderlich, da es sich um ein Darlehen handelt, bei dem neben dem Hessischen Finanzministerium auch das Hessische Innenministerium an der Bewilligung beteiligt ist.
Der Antrag ist bei der Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach einzureichen. Das Hessische Finanzministerium entscheidet über die Darlehensvergabe im Sommer 2022. Darlehensgeberin ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Für den Fall, dass die Stadt Rödermark bei der Vergabe der Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds nicht zum Zug kommt, könnte ein Kommunaldarlehen aufgenommen und an die Bethanien Stiftung weitergegeben werden. Der Zinssatz für Kommunaldarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren liegt derzeit bei 0,6% = 10.200 € anfängliche Zinsen p.a. und wäre damit immer noch deutlich günstiger, als das der Bethanien Stiftung vorliegende Angebot von 1,25 % = 21.250 € anfängliche Zinsen p.a.). Hierbei würde die Stadt ebenfalls Darlehensnehmer bleiben, den Schuldendienst für das Kommunaldarlehen an die Bank leisten und die Bethanien Stiftung hätte der Stadt Zinsen und Tilgung zu erstatten.
Beschlussvorschlag:
Der Bethanien Diakonissen Stiftung wird zweckgebunden für den Neubau der Kindertagesstätte in der Lessingstraße ein Darlehen in Höhe von 1.700.000 € gewährt.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob hierfür ein Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds oder ein Kommunaldarlehen zum tragen kommen kann. Das entsprechende Darlehen ist aufzunehmen und zu den der Stadt Rödermark gewährten Zins- und Tilgungskonditionen an die Bethanien Diakonissen Stiftung weiterzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Die Abwicklung kann so wie im Beschlussvorschlag dargestellt erfolgen. / 11.01.2022 Kl Anlagen
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