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Vorlage - SPD/0133/19  

 
 
Betreff: Ökologische Grundsätze für die Ausweisung von neuen Baugebieten in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Standesamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.06.2019 
26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.06.2019 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.06.2019 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Bei der Ausweisung neuer Baugebiete sollen schon in einem frühen Stadium

ökologische Grundsätze zum Tragen kommen, die dann, wenn schon eine konkrete

Planung vorliegt nur noch schwer oder garnicht in die Planung eingebracht werden können.

 

Die Beachtung der Grundsätze soll schon bei der Planung zu einer CO2-Vermeidung

durch Veränderungen im Verkehrsverhalten und bei der Bereitstellung von

Gebäudewärme führen.

 

Der direkte Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft schon im Baugebiet

fördert sowohl die Durchgrünung im Baugebiet selbst oder kann zur Entwicklung von

Maßnahmen in der sogenannten Grünen Mitte dienen, wenn das Baugebiet an diese

angrenzt.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Ausweisung neuer Baugebiete in

Rödermark soll der Magistrat folgende Grundsätze beachten:

 

1. Die Gebiete sollten vollständig durch den ÖPNV erschlossen sein, am besten im

Umkreis von Bahnhöfen.

 

2. Die Baugebiete sollten vorrangig für Fußgänger und Radfahrer erschlossen sein.

 

3. Für den PKW-Verkehr sollten Abstellflächen in Form von Parkhäusern oder

Parkdecks nur am Rande der Baugebiete ausgewiesen werden. Damit könnten

Stellplätze und Garagen im Kerngebiet vollständig vermieden werden.

 

4. Schon in der Bauleitplanung sind Festsetzungen für eine CO2-neutrale

Wärmebereitstellung vorzusehen. Notwendige Flächen sind auszuweisen.

 

5. Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft sollte im Baugebiet

erfolgen.

 

6. Die Baugebiete sollten direkt an überörtliche Straßen angeschlossen werden

können, um innerörtlichen Verkehr zu vermeiden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: