Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bei der Ausweisung neuer Baugebiete sollen schon in einem frühen Stadium ökologische Grundsätze zum Tragen kommen, die dann, wenn schon eine konkrete Planung vorliegt nur noch schwer oder garnicht in die Planung eingebracht werden können.
Die Beachtung der Grundsätze soll schon bei der Planung zu einer CO2-Vermeidung durch Veränderungen im Verkehrsverhalten und bei der Bereitstellung von Gebäudewärme führen.
Der direkte Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft schon im Baugebiet fördert sowohl die Durchgrünung im Baugebiet selbst oder kann zur Entwicklung von Maßnahmen in der sogenannten Grünen Mitte dienen, wenn das Baugebiet an diese angrenzt. Beschlussvorschlag:
Bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Ausweisung neuer Baugebiete in Rödermark soll der Magistrat folgende Grundsätze beachten:
1. Die Gebiete sollten vollständig durch den ÖPNV erschlossen sein, am besten im Umkreis von Bahnhöfen.
2. Die Baugebiete sollten vorrangig für Fußgänger und Radfahrer erschlossen sein.
3. Für den PKW-Verkehr sollten Abstellflächen in Form von Parkhäusern oder Parkdecks nur am Rande der Baugebiete ausgewiesen werden. Damit könnten Stellplätze und Garagen im Kerngebiet vollständig vermieden werden.
4. Schon in der Bauleitplanung sind Festsetzungen für eine CO2-neutrale Wärmebereitstellung vorzusehen. Notwendige Flächen sind auszuweisen.
5. Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft sollte im Baugebiet erfolgen.
6. Die Baugebiete sollten direkt an überörtliche Straßen angeschlossen werden können, um innerörtlichen Verkehr zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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