Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark“ sowie die dazugehörige „Kostenbeitragssatzung“ werden – auf Veranlassung durch den Fachbereich Kinder – an die sich aus dem praktischen Betrieb ergebenden Anforderungen angepasst.
Die geplanten Anpassungen wird die Regelung der Abmeldung innerhalb der letzten drei Monate vor der Einschulung oder bei dem Wechsel von der Betreuung auf einem Kinderkrippenplatz zu einem Kindergartenplatz betreffen.
In den beigefügten, gültigen Satzungen wurden die geplanten Änderungen farblich gekennzeichnet. Die Änderungssatzungen wurden als Entwurf der Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die
- „Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 1. Änderung" und - „Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark – 1. Änderung"
gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
JA
Anlagen
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – mit Änderungsvorschlägen - Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – mit Änderungsvorschlägen - Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 2. Änderung“ - Entwurf der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 2. Änderung“
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