Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß Auflage der Kommunalaufsicht zum Doppelhaushalt 2017/18 war eine Straßenbeitragssatzung einzuführen, weil auch das Haushaltsjahr 2017 noch defizitär geplant war.
Das vorläufige Jahresergebnis 2017 besagt jedoch, dass der Haushalt 2017 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 197.805,62 € (Plan Verlust 872,649,86 €) ausweist. Die Geschäftsgrundlage für die o.g. Auflage der Kommunalaufsicht ist somit entfallen. Die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen kann bzw. soll deshalb revidiert werden.
Unabhängig hiervon wird zur Kenntnis genommen, dass der Hessische Landtag beabsichtigt, durch eine Änderung der Hessischen Abgabenordnung und der Hessischen Gemeindeordnung die bisherige Soll-Vorschrift zur Einführung von Straßenausbaubeiträgen in eine Kann-Vorschrift abzuändern.
An der von der Stadtverordnetenversammlung am 8.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen wird festgehalten. Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Die durch die Aufhebung der Satzung wegfallenden Straßenbeiträge in Höhe von bis zu 500.000 € jährlich müssen aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. /17.05.18 Mur Anlagen Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge
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