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Vorlage - FWR/0114/18  

 
 
Betreff: Auswirkung gebührenfreier Kitas auf den Haushalt (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
19.06.2018 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Ab dem 01.08.2018 werden täglich 6 Stunden Betreuungszeit in den Kindergärten für die Eltern kostenfrei sein. Derzeit sind lt. HH-Plan 2018 Produkt 04.01.02 insgesamt 567 Plätze eingeplant, die über diesen Zeitraum hinausgehen. Hierfür müssen gesondert neue Gebühren festgelegt werden.

Das Land Hessen zahlt den Kommunen ab dem 01.08.2018  für jedes in der Kommune gemeldete Kind von 3-6 Jahren eine Pauschale von ca. € 135/Monat. In Rödermark trifft das derzeit auf ca. 800 Kinder zu, d.h. es ist eine jährliche Zuweisung von ca. € 1.300.000 zu erwarten. Durch den dann gegebenen Entfall der im HH-Plan nicht als Einzelposition ausgewiesenen Zuweisung für das bisher schon gebührenfreie dritte Kitajahr wird sich die Nettomehreinnahme auf etwa € 900.000 belaufen.

Die derzeit von den Eltern zu entrichtenden Gebühren sind im HH-Plan 2018 mit € 1.114.729 eingestellt.

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Anfrage:

 

Die FREIEN WÄHLER fragen für den Fall, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Beispiel anderer Kommunen im Kreis Offenbach (z.B. Seligenstadt) folgt und eine vollständige Gebührenfreiheit für die Betreuung in Kindertagesstätten beschließt, an:

1)     welche Mindereinnahmen würden sich gegenüber den in den HH-Plänen 2019 – 2021 eingestellten „Summe der ordentlichen Erträge“ ergeben?

2)     welche Entlastung könnte bei den Verwaltungskosten mittelfristig durch den Entfall von individuellen Gebührenfestlegungen, Überwachung der Zahlungseingänge, Maßnahmen gegen säumige Gebührenpflichtige etc. erwartet werden?

3)     könnte eine möglicher Weise dadurch steigende Nachfrage nach Ganztagsplätzen mit den bestehenden bzw. im Bau oder Planung befindlichen Kitaeinrichtungen abgedeckt werden?

4)     wieviel zusätzliches Betreuungspersonal wäre erforderlich und welche Kosten/Jahr würden dadurch entstehen?