Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die FA Jugend muss alle zwei Jahre einen Jahresbericht vorlegen. Ausgehend von der fortgeschriebenen Konzeption der Offenen Jugendarbeit wurden vom Team der FA Jugend Selbstevaluationen zu ausgewählten Zielen durchgeführt. Die Ergebnisse der Evaluation und der Beteiligung sowie die Angebote der Offenen Jugendarbeit sind in diesem Jahresbericht 2015 dokumentiert. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht Offene Jugendarbeit 2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlage Jahresbericht Offene Jugendarbeit 2015
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