Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) entsenden die Mitglieder des Regionalverbandes je eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Verbandskammer. Für die Vertreterin oder den Vertreter sind gem. § 11 Abs. 3 Satz 2 MetropolG eine Stellvertretung und eine weitere Stellvertretung zu wählen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahlen gebeten.
Vertreter/in ___________________________
1. Stellvertreter/in ___________________________
2. Stellvertreter/in ___________________________