Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2012 wurde der Magistrat beauftragt, die Gebührenmodelle für die Benutzung der Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte zu überarbeiten damit die zu erzielenden Einsparvorgaben erreicht werden können. Hierbei sollten insbesondere folgende Varianten geprüft werden: a) Grundzeiten/Randzeiten b) lineare/prozentuale Erhöhung c) sozial gestaffelte Gebühren
Eine geplante Einführung von Grund- und Randzeiten (a) hat bei Eltern zu großen Protesten geführt. Eltern, die aus familiären und beruflichen Gründen auf lange Öffnungszeiten angewiesen sind, würden dadurch unverhältnismäßig belastet.
Lineare Erhöhungen (b) werden von den Eltern, wenn sie in einem angemessenen prozentualen Verhältnis stehen, in der Regel am ehesten akzeptiert.
Der Prüfauftrag zur einkommensabhängigen Gebührenstaffelung (c) wurde von der Verwaltung erledigt. In diesem Zusammenhang gab es eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten Langen und Dreieich. Das Ergebnis des Prüfauftrages wurde dem Magistrat fristgerecht am 10. Juni 2013 vorgelegt.
Im weiteren Verlauf wurde entschieden, dass zunächst die Elternvertretungen um Stellungnahme gebeten werden. An den Versammlungen des städtischen Gesamtelternbeirats am 4.11.2013 und am 26.11.2013 und bei einer Versammlung der Träger- und Elternvertretungen der freien Träger am 27.11.2013 wurden die verschiedenen Optionen besprochen. Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht.
Die beigefügten Gebührensatzungen wurden entsprechend dieser Vereinbarung angepasst und die lineare Erhöhung bis zum Jahr 2019 festgeschrieben. Lediglich die tatsächliche Festlegung des Kindergartenjahres erfolgt – in Anlehnung an die Schulsommerferien – durch jährliche Bekanntmachung.
In Absprache mit dem Fachbereich Finanzen wird zukünftig die Jahresveranlagung für die Kindergarten-, Kinderkrippen- und Kinderhortgebühren ebenfalls zum Beginn des Kindergartenjahres/Schuljahres erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Änderung der Gebührensatzungen wird die „Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark“ in § 3 und § 4 an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die - 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark - 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark - 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark gemäß der beigefügten Satzungsentwürfe.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Gegenüber dem Jahr 2013 ergeben sich folgende Mehreinnahmen pro Jahr für den Ergebnishaushalt: 2014: 18.510 € 2015: 90.888 € 2016: 138 492 € 2017: 187.176 € 2018: 235.860 € 2019: 285.456 €.
Die Mehreinnahmen werden über die Änderungsliste in den Haushalt 2014 und die Finanzplanjahre 2015 bis 2017 aufgenommen. /He, 22.01.14
Anlagen Satzungsentwürfe: - 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark - 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark - 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||