Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bereits zum Haushalt 2012 hatte die FDP‐Fraktion beantragt, keine weiteren Personalmittel mehr im Produkt „Förderung der Integration“ einzustellen. Die Verzichtbarkeit dieser Stelle spiegelt sich auch klar und deutlich in den damaligen Umfrageergebnissen zum Haushalt wider. Damals wurde diesem genannten Antrag entschieden widersprochen, u.a. mit der Begründung, es handele sich um eine bis Mitte 2014 befristete Einstellung, die man seitens der Stadt als Arbeitgeber nicht einfach kündigen oder vorzeitig beenden kann bzw. könne. Eine Kosteneinsparung auf der Personalseite sei daher 2012 nicht erzielbar. Diese Begründung würde nunmehr ab dem genannten Zeitraum, Mitte 2014, wegfallen, wenn man die befristete Einstellung nicht verlängert oder fortschreibt. Die Förderung der Integration ist unstrittig eine von vielen wesentlichen kommunalen Aufgaben. In Rödermark wurde dieser Aspekt in jüngster Vergangenheit besonders groß geschrieben. Es wurde ein umfassendes Integrationskonzept erarbeitet, beraten und beschlossen, es werden Integrationsförderpreise vergeben und das Brückenfest erfreut sich großen Zuspruchs. Die gelebte Integration ist in der städtischen Kinder‐, Jugend- und Kulturarbeit mithin fest sowie fachübergreifend verankert und wird von allen Beteiligten in besonderer Weise gewürdigt. Die weitere Notwendigkeit einer gesonderten halben Stelle zur Förderung der Integration darf vor diesem Hintergrund angezweifelt werden. Auch die bisherigen Berichte der Integrationsbeauftragten haben aus Sicht der antragstellenden Fraktionen nicht dazu geführt, dass diese Stelle unverzichtbar erscheint bzw. deren Wegfall zwangsläufig eine spürbare Verschlechterung der Rödermärker Integrationsarbeit bedeuten würde. Gerade im Hinblick auf die Einsparzwänge im Rahmen des kommunalen Rettungsschirms wäre es aus Sicht der Antragsteller unverantwortlich, sich in dieser Situation den „wünschenswerten Luxus“ einer/eines Integrationsbeauftragten weiterhin zu leisten, während an andere Stelle beispielsweise fundamentale Investitionen in die Infrastruktur nicht getätigt werden können oder zeitgleich die Kosten im Bereich der Kinderbetreuung zu weiteren Höhenflügen ansetzen. Nach Auffassung der Antragsteller und nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente könnte weiterhin ab 2015 auf das Produkt 10.1.02 ganz verzichtet werden, die die Nicht‐Personalmittel könnten in das Produkt 10.1.01 integriert werden, was den Verwaltungsaufwand zusätzlich reduzieren würde Beschlussvorschlag:
Die Stelle der/des Integrationsbeauftragten wird nach dem regulären Ablauf der aktuellen Befristung nicht verlängert, sondern sie bleibt bis auf weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unbesetzt. In der Haushaltsplanung für 2014 wird das Produkt um die entsprechenden Personalkosten gekürzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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