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Sachverhalt/Begründung:
In Absprache mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und in Anlehnung an die Struktur der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wurde die Friedhofssatzung der Stadt Rödermark komplett überarbeitet und neugefasst.
Aufgrund der in der Vergangenheit punktuell erfolgten Änderungen hatte die Satzung keine einheitliche Formulierung mehr und es ergaben sich umfangreiche rechtliche Bedenken.
Hervorzuheben sind die folgenden Änderungen:
- Ergänzung der Satzung um die neuen auf den Friedhöfen angebotenen Grabarten. Die Unterscheidung der Grabarten erfolgt nicht mehr nach der Nutzung, sondern nach der Rechtsnatur. - Anhebung der Ruhefrist für Urnen von 15 auf 20 Jahre. - Aufhebung der Option zur vorzeitigen Räumung. Es wird nun die Möglichkeit der Umwandlung in ein Rasengrab angeboten. Hierfür wird eine jährliche Pflegegebühr erhoben werden. - Einschränkung der Nutzung der Urnenwände. Da keine neuen mehr bereitgestellt/errichtet werden, ist nur noch eine Zweitbelegung möglich (Übergangsvorschriften).
Derzeit erfolgt die Neukalkulation der Friedhofsgebühren und ebenfalls die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung. Die Beschlussfassung soll hier ebenfalls bis zum Ende des Jahres erfolgen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der „Friedhofssatzung der Stadt Rödermark“ gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________
Anlagen Friedhofssatzung
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