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Vorlage - VO/0250/13  

 
 
Betreff: Neufassung der Friedhofssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
29.10.2013 
18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
31.10.2013 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
12.11.2013 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Neufassung_FriedhofsS PDF-Dokument
VergleichFriedhofsS PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

 

In Absprache mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und in Anlehnung an die Struktur der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wurde die Friedhofssatzung der Stadt Rödermark komplett überarbeitet und neugefasst.

 

Aufgrund der in der Vergangenheit punktuell erfolgten Änderungen hatte die Satzung keine einheitliche Formulierung mehr und es ergaben sich umfangreiche rechtliche Bedenken.

 

Hervorzuheben sind die folgenden Änderungen:

 

-          Ergänzung der Satzung um die neuen auf den Friedhöfen angebotenen Grabarten. Die Unterscheidung der Grabarten erfolgt nicht mehr nach der Nutzung, sondern nach der Rechtsnatur.

-          Anhebung der Ruhefrist für Urnen von 15 auf 20 Jahre.

-          Aufhebung der Option zur vorzeitigen Räumung. Es wird nun die Möglichkeit der Umwandlung in ein Rasengrab angeboten. Hierfür wird eine jährliche Pflegegebühr erhoben werden.

-          Einschränkung der Nutzung der Urnenwände. Da keine neuen mehr bereitgestellt/errichtet werden, ist nur noch eine Zweitbelegung möglich (Übergangsvorschriften).

 

Derzeit erfolgt die Neukalkulation der Friedhofsgebühren und ebenfalls die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung. Die Beschlussfassung soll hier ebenfalls bis zum Ende des Jahres erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der „Friedhofssatzung der Stadt Rödermark“ gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt:                        (HhSt.:                    )                          Auftrag-Nummer:____________

 

Jahre

Mehrbelastung des Ergebnishaushalts

Kompensation durch:

2013

 

 

2014

 

 

2015

 

 

2016

 

 

2017

 

 

2018

 

 

2019

 

 

2020

 

 

Summe

 

 

 


Anlagen

Friedhofssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung_FriedhofsS (54 KB) PDF-Dokument (141 KB)    
Anlage 2 2 VergleichFriedhofsS (36 KB) PDF-Dokument (58 KB)