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Vorlage - VO/0245/13  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes "1.Änderung A 20.7 Erikastraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
31.10.2013 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
12.11.2013 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BebauungsplanErikaStr  

Sachverhalt/ Begründung:

 

Mit Datum 25. Juni 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung die „ 1. Änderung des Bebauungsplanes A 20.7  Erikastraße“ beschlossen.

 

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wird.

 

Vom Planungsbüro für Städtebau wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplan-Entwurf erstellt, der in der Zeit vom 29. November 2013 bis einschließlich 10. Januar 2014 öffentlich ausgelegt werden soll. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Geplanter Veröffentlichungstermin für die Offenlage ist der 21. November 2013.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde am 7. Oktober 2013 von der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach (als Bauherr der Wohnanlage für geistig behinderte Menschen) unter Mitwirkung des Planungsbüros für Städtebau, der evangelischen Kirchengemeinde (als Grundstückseigentümer) und der Stadt Rödermark den interessierten Bürger und Bürgerinnen – hier speziell den direkten Anwohnern – das Projekt vorgestellt und vom Planungsbüro der Vorentwurf des Bebauungsplanes erläutert.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 29. November 2013 bis einschließlich 10. Januar 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 20 Nr. 456/1 bis 456/14 sowie 455/1 (teilweise). Der räumliche Geltungsbereich kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

Zielsetzung der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem standort eine Wohnanlage für Menschen mit geistiger Behinderung errichten zu können.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

 


Anlagen

B-Plan-Entwurf mit allen Anlagen zur öffentlichen Auslegung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BebauungsplanErikaStr (14676 KB)