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Vorlage - VO/0236/13  

 
 
Betreff: Grundsatzentscheidung über die Fortführung des Stadtbusses ab Dezember 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verkehr   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
24.09.2013      ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
25.09.2013 
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.09.2013 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Magistrat Vorberatung
14.10.2013      zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.10.2013 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2013_0916_Praes_Varianten_SB_Roedermark_kurz  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark hat in Kooperation mit der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach gmbH (kvgOF) zum 3.8.2012 den Probebetrieb für einen Stadtbus aufgenommen. Grundlage ist eine entsprechende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung sowie ein dort beratenes vorläufiges Linienkonzept.

 

Die Grundlagen wurden in der Folge vertraglich in einem Verkehrsvertrag zwischen der kvg of und dem ausführenden Busunternehmen sowie in einem Vertrag zwischen der kvg of und der Stadt Rödermark verbindlich vereinbart.

 

Diese Verträge sehen einen Probebetrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 vor. Bis Herbst 2013 soll von der Gremien der Stadt Rödermark eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen werden, ob eine Fortführung des Stadtbusses bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 in Betracht kommt. Falls Ja, könnte bzw. müßte eine europaweite Ausschreibung der Fahrleistungen vorgenommen werden.

 

In den ersten Betriebsmonaten musste eine zurückhaltende Akzeptanz des Stadtbusses und zahlreiche Kritik durch die Bevölkerung festgestellt werden. Dies wurde zum Anlass genommen, die Lage der Haltestellen sowie den Verlauf der Linie zu optimieren. Eine angemessene Akzeptanz, insbesondere in Form von entsprechenden Fahrgastzahlen, konnte dennoch nicht erreicht werden.

 

Die Verwaltung hat danach in insgesamt vier weiteren Gesprächen mit der kvg und in Begleitung durch die IG Dreieichbahn GmbH über die Eckpunkte eines zukünftigen Stadtbusverkehrs beraten. Dabei wurden die entsprechenden Fahrgastzahlen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung jeweils mit berücksichtigt. Ebenso wurde in diesem Rahmen die Umsetzung von Änderungsvorschlägen aus der Bevölkerung diskutiert und teilweise durchgeprüft.

 

Als vorläufiges Zwischenergebnis ist festzustellen:

a.              Eine Umstellung auf kleinere Busse ist wegen der Fahrgastspitze während der Schülerfahrten nicht möglich.

b.              Eine gleichzeitige Vorhaltung von kleineren Bussen neben einer ausreichenden Zahl an Standardbussen würde zu einer massiven Steigerung der Kosten führen

c.              Sofern der Stadtbus weiterhin den Schülertransport übernehmen soll, ist ein sinnvolles Angebot für Pendler nur mit zusätzlichen Bussen und Fahrpersonal sowie den damit verbundenen Zusatzausgaben möglich.

d.              Die weitere Erprobung abgeänderter Varianten würde die Verlängerung des Probebetriebes erfordern.

 

Für die Fortführung des Stadtbusses wurden durch die kvgOF und das Beratungsbüro IG Dreieichbahn GmbH folgende Alternativen erarbeitet:

 

Variante 1: Stadtbus auf Basis des derzeitigen Linienweges und Fahrplanes

 

Variante 2: Stadtbus mit einer Stammstrecke zwischen dem Bf. Ober-Roden und Bf. Urberach und einer noch festzulegenden erweiterten Linienführung zur Feinerschließung am Anfang bzw. Ende der Stammstrecke (siehe dazu mögliche Untervarianten im Konzept)

 

Variante 3: Stadtbus reduziert auf die Schülerfahrten, aber als öffentliches Linienangebot (Mitbenutzung durch Jedermann mit RMV Fahrausweis möglich).

 

Im Rahmen der Magistratsberatung wurde noch eine Variante Betracht gezogen.

 

Variante 4: Diese geht von einer Abwicklung des Schülerverkehrs im Rahmen eines sog. freigestellten Schülerverkehrs aus. Eine Nutzung wäre dann nur den Schülern vorbehalten, für die der Landkreis eine Beförderungspflicht hat. Eine Beförderung anderer Schüler (weniger als 3 km zwischen Wohnort und Schule) oder anderer Fahrgäste ist dann nicht vorgesehen. Der Magistrat sieht hier die Chance, dass dieser Verkehr eventuell ohne eine finanzielle Beteiligung der Stadt realisiert werden könnte.

 

 

In der Magistratssitzung vom 16.9.2013 wurde über diese Varianten und den Sachverhalt insgesamt beraten. Für die weitere Beratung in den Gremien werden vom Magistrat folgende Varianten alternativ vorgeschlagen:

 

A.              Fortführung des Stadtbusses gemäß der o.g. Variante 2

 

B.              Einstellung des Stadtbusbetriebes und Abwicklung des Schülerverkehrs im Rahmen eines sog. freigestellten Schülerverkehrs gemäß der oben genannten Variante 4.

 

Eine weitergehende Darstellung aller Varianten und deren wesentlichen Vor- und Nachteile werden in einer Anlage dargestellt. Als weitere Anlage wird das Konzeptpapier der IG DB mit Stand vom 16.09.2013 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Betrieb eines Stadtbusses wird auf Basis der o.g. Variante 2 fortgeführt. Die schätzungsweise jährlich auf die Stadt entfallenden Kosten von rund 112.000 Euro sind ab dem Haushalt 2014 entgegen der Beschlusslage zur Konsolidierung zusätzlich in das Budget des Fachbereichs 3 einzustellen.

 

 

  1. Der im August 2012 probeweise eingeführte Betrieb eines Stadtbusses läuft im Dezember 2014 aus und wird nicht in einen normalen Betrieb übergeleitet.
    Der Schülerverkehr wird im Rahmen eines sog. freigestellten Schülerverkehrs gemäß der o.g. Variante 4. abgewickelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltun


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Im Haushaltsplan 2013 stehen für den Betrieb des Stadtbusses 150.000,-- € bereit (50.000,-- € laufender Aufwand, 100.000,-- € Rückstellung für Abdeckung Betriebskostendefizit). Ab Haushalt 2014 wären jährlich 112.000,-- € zu veranschlagen.

Im Rahmen der mit dem Land Hessen zur Teilnahme am Schutzschirm vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen sind ab dem Jahr 2015 die Kosten für den Stadtbus einzusparen (aus damaliger Sicht 90.000,-- €).

Die Differenz aus dem einzusparenden Betrag zum tatsächlichen Ansatz führt zu einem um 202.000 € schlechteren Ergebnis als im Schutzschirmvertrag vereinbart.

/He, 20.09.13

 

Jahre

Mehrbelastung des Ergebnishaushalts

Kompensation durch:

2013

0

 

2014

112.000

Nicht gewährleistet

2015

202.000

Nicht gewährleistet

2016

202.000

Nicht gewährleistet

2017

202.000

Nicht gewährleistet

2018

202.000

Nicht gewährleistet

2019

202.000

Nicht gewährleistet

2020

202.000

Nicht gewährleistet

Summe

 

 

 


Anlagen

Anlage 1: Konzeptpapier / Präsentation der IG DB mit Stand vom 16.09.2013

 

Anlage 2: Beschreibung der Varianten und deren Auswirkungen aus Sicht der

                   Fachabteilung Verkehr

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 2013_0916_Praes_Varianten_SB_Roedermark_kurz (1253 KB)