Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In seiner Sitzung am 19.02.2013 hat der Ausländerbeirat einstimmig beschlossen, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, dem Ausländerbeirat ein Antragsrecht zu gewähren. Über diese Absicht hat der Vorsitzende des Ausländerbeirates - alle Fraktionen informiert.
Durch eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordneten-versammlung verspricht sich der Ausländerbeirat eine politisch gewollte Änderung zu dem derzeit bereits bestehenden § 34 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
Die HGO sieht weder für die Stavo noch die Ausschüsse ein Antragsrecht vor. Eine Zustimmung zu den Anträgen von CDU/AL Die Grünen und SPD würde eine Rechtsunsicherheit im Sinne der HGO bedeuten. Die Aussage, andere Kommunen hätten dieses Antragsrecht schon in ihren Geschäftsordnungen, entkräftet nicht den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit. Bisher gibt es nämlich keine Kläger gegen diese zweifelhaften Entscheidungen. Die FREIEN WÄHLER Rödermark beantragen deshalb eine vorherige Überprüfung durch den Magistrat beim Hessischen Gemeindebund bzw. beim Land Hessen, damit das Parlament keine Beschlüsse fassen muss, welche anschließend beanstandet und zurück genommen werden müssen. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, eine kommunalverfassungsrechtliche Expertise darüber einzuholen, ob es in Ansehung der derzeit gegebenen Rechtslage zulässig wäre, per gemeindlicher Hauptsatzung dem Ausländerbeirat wie auch dem Seniorenbeirat ein Antragsrecht für die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und/oder den Fachausschüssen zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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