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Sachverhalt/Begründung:
Nach mehrmonatigen Vordiskussionen und Befassung der Thematik „Breitband“ in einem verwaltungsübergreifenden Workshop – später: Interfraktionelle AG „Breit-bandversorgung“ – erteilte der Magistrat mit Beschluss vom 12.9.2011 der Brenergo GmbH, Erbach/Odw., den Auftrag für Entwurf und Entwicklung eines Breitband-kabelnetzes in Rödermark.
Am 26.6.2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Gründung der Breit-bandRödermark GmbH und stimmte am 11.9.2012 dem Gesellschaftsvertrag zu. Am 19.10.2012 erfolgte die Eintragung im Handelsregister.
Mit Beschluss vom 26.11.2012 erteilte der Magistrat der BreitbandGmbH die Freigabe für die Durchführung eines Interessenbekundungs- und dann folgenden Aus-schreibungsverfahrens.
Am 11.2.2013 fand unter Beteilung der hauptamtlichen Magistratsmitglieder, dem Breitbandberater der Hessischen Landesregierung, dem Geschäftsführer der Breit-bandRödermark GmbH sowie der städtischen Wirtschaftsförderung eine Erörterung zum weiteren Verfahren statt. Hierbei wurde festgehalten, dass Rödermark weiterhin eine Landesbürgschaft von 80% erwarten könne (100%-Bürgschaften würden nur Kommunen im ländlichen Raum gewährt). Da dies keine Änderung in der bis dahin zum Ausdruck gekommenen Erwartung bedeutete, bestand Einigkeit darüber, dass ein angebotener Beitritt zum Zweckverband „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ zunächst nicht weiter verfolgt werden solle; ein solcher könne gegebenenfalls auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden. Hierüber wurde dem Magistrat am 13.2.2012 berichtet.
Am 17.6.2013 fand im Hessischen Ministerium der Finanzen eine Sitzung des Bürg-schaftsausschusses statt, an welcher auch der zuständige Referatsleiter aus dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie Vertreter der WI-Bank teilgenommen haben. Hierbei wurde festgelegt, dass das Kriterium „ländlicher Raum“ für die 100%-ige Gewährung von Landesbürgschaften entfallen soll. Allerdings sollten grundsätzlich nur größere Einheiten/Cluster mit solchen Bürgschaften bedacht werden, nicht einzelne Kommunen. Sog. „Insellösungen“ seien grundsätzlich nicht erwünscht. Die Stadt Rödermark müsste deshalb nachvollziehbar und begründet darlegen, welche Gründe gegen einen Beitritt zum Zweckverband Darmstadt-Dieburg oder eine Beteiligung an einer Lösung auf der Ebene des Landkreises Offenbach sprächen.
Hierüber wurde in der Sitzung des Magistrats am 8.7.2013 berichtet, an welcher auch der Breitbandbeauftragte der Hessischen Landesregierung teilnahm, der dies nochmals bestätigte und anregte, einen Beitritt zum Zweckverband Darmstadt-Dieburg abermals zu prüfen.
Am 31.7.2013 konferierten die hauptamtlichen Magistratsmitglieder mit dem Geschäftsführer der BreitbandRödermark GmbH über den Sachstand. Auch dieser präferierte aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen einen Beitritt zum Zweck-verband Darmstadt-Dieburg und kündigte die Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage für die städtischen Gremien an.
Am 7.8.2013 fand bei der IHK Offenbach der regelmäßige Arbeitskreis der Wirtschaftsförderer des Kreises Offenbach statt, bei der u.a. das Thema „Breitband-versorgung“ angesprochen wurde. Hierbei wurde vom Vertreter des Kreises Offenbach erklärt, dass keine realistische Chance auf eine einheitliche Kreislösung bestehe. Hierauf wurden weitere Möglichkeiten gemeinschaftlichen Vorgehens erörtert. In diesem Zusammenhang wies der für die Breitbandversorgung zuständige landesweite Koordinator der IHKs in Hessen, Herr Achenbach, darauf hin, dass es aus Sicht der Stadt Rödermark wie auch des Kreises Darmstadt-Dieburg als vorteilhaft erscheine, wenn ein Beitritt zum dortigen Zweckverband zustande kommen würde. Entsprechendes gelte auch für den Fall, dass sich weitere Kommunen aus dem Landkreis Offenbach zu diesem Schritt entschließen würden.
Am 8.8.2013 erfolgte eine telefonische Unterredung zwischen dem Bürgermeister und dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, wobei der aktuelle Diskus-sionsstand erörtert wurde. Hierbei wurde von Seiten des Landkreises die Möglichkeit eines Beitritts der Stadt Rödermark zum dortigen Zweckverband als sehr positiv bewertet. Eine derartige Erweiterung könne im laufenden Verfahren problemlos erfolgen. Auf die bisherige Ausschreibung seien zwei Angebote mit Bindungsfrist bis 31.10.2013 eingegangen, über die Anfang September verhandelt werde. Eine Betei-ligung Rödermarks würde diese Verhandlungen positiv beeinflussen.
Die Finanzierung der Variante „Zweckverband“ würde nicht durch Inanspruchnahme einer Landesbürgschaft erfolgen, sondern durch Bereitstellung eines Kommunal-kredits.
Mit dieser Vorlage soll nun das förmliche Beratungsverfahren der städtischen Gremien in Richtung eines Beitritts zum Zweckverband „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg" eingeleitet werden.
Die vom Regierungspräsidium Darmstadt am 27.5.2013 genehmigte Satzung des Zweckverbands ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Um schnellstmöglich die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung eines hoch-leistungsfähigen Breitbandnetzes zu realisieren, beantragt die Stadt Rödermark den Beitritt zum Zweckverband „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ auf der Grundlage der vom Regierungspräsidium mit Verfügung vom 27.5.2013 genehmigten Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
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