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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.12.2012 die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden hierdurch die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer zum größten Teil um 100 % erhöht. Im Nachgang wurde seitens der Koalition festgestellt, dass die beschlossene Erhöhung der Steuersätze Auswirkungen für bestimmte Personengruppen haben soll. Nach Ansicht der FWR ist die Verdoppelung der Hundesteuer für die Halterinnen und Halter von Hunden in der geplanten Höhe insgesamt unzumutbar. Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wurde daraufhin seitens des Magistrats überarbeitet und die Voraussetzung für Steuerbegünstigungen, Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen angepasst, so dass soziale Härten entschärft werden. Zu dieser Überarbeitung haben sich die FWR Gedanken gemacht und stellen ihrerseits einen Änderungsantrag.
Dazu die Kennziffern für erfasste Hunde in Rödermark als Grundlage: Anzahl Ersthunde 1.144 Anzahl Zweithunde 103 Anzahl Dritthunde 5 Anzahl gefährliche Hunde 21
Mit Teilen des 5. Änderungsantrags zur Hundesatzung sind die FREIEN WÄHLER einverstanden, mit anderen nicht.
b, Empfängerinnen/Empfängern von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und c, Ausweitung der Steuerbefreiung für Personen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ und GI“.
Die FREIEN WÄHLER können diesem Punkt nicht zustimmen, da es sich bei diesem Steuerermäßigungstatbestand NICHT um die Förderung sozialer Härten handelt. Immer mehr Hundevereine machen heute eine dauernde Mitgliedschaft von einer Begleithundeprüfung abhängig. Der Verlust an Steuereinnahmen könnte sich schnell auf eine fünfstellige Summe summieren.
Eine einjährige Verlängerung der Steuerbefreiung könnte ebenfalls schnell und leicht fünfstellige Steuerverluste bedeuten. Allein bei 1222 angemeldeten Hunden in Rödermark würden bei ca. 122 neuen Heimhunden pro Jahr bis zu 14000 Euro fehlen.
Weitere Begründungen mündlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ im Gebiet der Stadt Rödermark gemäß dem von den FREIEN WÄHLERN Rödermark vorgelegten geänderten Entwurf, den die FWR 6. Änderung nennen..
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlage:
Synopse Änderung 6 gegenübergestellt mit Änderung 5 |
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