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Vorlage - FWR/0171/13  

 
 
Betreff: zur 5. Änderung der "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer" im Gebiet der Stadt Rödermark (VO/0100/13) (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
25.06.2013 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
SynopseHundesteuer-FWR (4)  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.12.2012 die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer beschlossen.

Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden hierdurch die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer zum größten Teil um 100 % erhöht.

Im Nachgang wurde seitens der Koalition festgestellt, dass die beschlossene Erhöhung der Steuersätze Auswirkungen für bestimmte Personengruppen haben soll. Nach Ansicht der FWR ist die Verdoppelung der Hundesteuer für die Halterinnen und Halter von Hunden in der geplanten Höhe insgesamt unzumutbar.

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wurde daraufhin seitens des Magistrats überarbeitet und die Voraussetzung für Steuerbegünstigungen, Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen angepasst, so dass soziale Härten entschärft werden. Zu dieser Überarbeitung haben sich die FWR Gedanken gemacht und stellen ihrerseits einen Änderungsantrag.

 

Dazu die Kennziffern für erfasste Hunde in Rödermark als Grundlage:

Anzahl Ersthunde               1.144

Anzahl Zweithunde              103

Anzahl Dritthunde              5

Anzahl gefährliche Hunde              21

 

Mit Teilen des 5. Änderungsantrags zur Hundesatzung sind die FREIEN WÄHLER einverstanden, mit anderen nicht.

 

  1. EINVERSTANDEN - Die besondere Behandlung von Steuerermäßigungen bei
    a, Empfängerinnen/Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII
     

b, Empfängerinnen/Empfängern von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII

und

c, Ausweitung der Steuerbefreiung für Personen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ und GI“.

 

  1. NICHT EINVERSTANDEN - Hunde mit gültiger Begleithundeprüfung sollen um 30 Euro (25 % v.H.) entlastet werden.

Die FREIEN WÄHLER können diesem Punkt nicht zustimmen, da es sich bei diesem Steuerermäßigungstatbestand NICHT um die Förderung sozialer Härten handelt. Immer mehr Hundevereine machen heute eine dauernde Mitgliedschaft von einer Begleithundeprüfung abhängig. Der Verlust an Steuereinnahmen könnte sich schnell auf eine fünfstellige Summe summieren.

 

  1. NICHT EINVERSTANDEN - Hunde, die von ihren Halterinnen und Halter aus einem Tierheim erworben wurden, sollen bis zum Ende des zweiten Jahres auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres Steuerbefreit werden. Es ist eine bekannte Tatsache, dass immer mehr Hundehalterinnen und Halter Hunde bevorzugt aus Tierheimen holen. Grund ist nicht Mangel an Geld oder sozial benachteiligter Hintergrund, sondern hier spielt die Einstellung die tragende Rolle, den Hunden aus Tierheimen ein gutes Zuhause zu geben.

Eine einjährige Verlängerung der Steuerbefreiung könnte ebenfalls schnell und leicht fünfstellige Steuerverluste bedeuten. Allein bei 1222 angemeldeten Hunden in Rödermark würden bei ca. 122 neuen Heimhunden pro Jahr bis zu 14000 Euro fehlen.

 

  1. Deshalb schlagen die FWR eine verträgliche Lösung zur Erhöhung der Hundesteuer vor.

 

Weitere Begründungen mündlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ im Gebiet der Stadt Rödermark gemäß dem von den FREIEN WÄHLERN Rödermark vorgelegten geänderten Entwurf, den die FWR 6. Änderung nennen..

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:                                                                                                 

 

 

Anlage:

 

Synopse

Änderung 6

gegenübergestellt mit

Änderung 5