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Vorlage - CAL/0092/13  

 
 
Betreff: Anpassung der Hundesteuersatzung - Soziale Komponente
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.04.2013 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2013 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
25.06.2013 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
13.06.2013 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Kommunale Steuern und Gebühren orientieren sich meist am Objekt der Besteuerung und nicht an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Gerade bei der Hundesteuer kann das, wie sich im Zusammenhang mit der jüngst stattgefunden öffentlichen Diskussion über die Erhöhung der Hundesteuer gezeigt hat, für bestimmte Personengruppen gravierende Auswirkungen haben.

Die Fraktionen von CDU und AL haben dies zur Kenntnis genommen und möchten durch diese Initiative mögliche Härten durch Einfügung einer „Soziale Komponente“ in die Hundesteuersatzung entschärfen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt einen Entwurf zur Änderung der Satzung über die Hundesteuer der Stadt Rödermark, zuletzt geändert durch Stavo-Beschluss vom 07.12.2012 vorzulegen mit dem Ziel:

 

  1. Die Satzung um eine „Soziale Komponente“ zu ergänzen.

 

  1. Hunde, die aus einem Tierheim stammen, großzügiger von der Hundesteuer zu entlasten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: