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Vorlage - VO/0046/13  

 
 
Betreff: "Klimaschutzmanager"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der/des Stadtverordneten
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
06.03.2013 
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.03.2013 
24. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.03.2013 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.11.2012 zum Themenkomplex "Klimaschutzkonzept für Rödermark" u.a. mehrheitlich beschlossen:

 

[...] Die Einstellung eines Klimaschutzmanagers erfolgt befristet ab 1. Juli 2013 unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Zuschussbescheid vorliegt. [...] Die finanziellen Auswirkungen für den Fall der Einstellung eines Klimaschutzmanagers sehen gemäß beschlossener Vorlage wie folgt aus: "[...] Personalaufwendungen in Höhe von 28.500 € sind für den noch zu beantragenden Klimaschutzmanager eingestellt. Im Falle eines Zuwendungsbescheids erfolgt eine Rückerstattung von 50% bis 80% der Personalkosten über den Fördermittelgeber. Im Haushaltsentwurf wurden Fördermittel von 50% (14.250,– €) veranschlagt. [...]" Offen bleibt bei dieser Kostenlegung, welche Kosten für den Klimaschutzmanager im praktischen Verwaltungsalltag über die reine Entlohnung hinaus zusätzlich entstehen.

 

Als 99. Kommune in Hessen ist Rödermark unlängst unter den Schutzschirm des Landes Hessen geschlüpft und hat sich dazu selbst einen konsequenten und schmerzlichen Sparkurs ("Abbaupfad") bis 2018 (2021) auferlegt. Ein weitreichender Stellenabbau über die Jahre ist ebenfalls Teil dieses Gesamtpaketes. Unabhängig von der Frage, wie viele Fördergelder für die Stelle des Klimaschutzmanagers schlussendlich fließen, erfolgt die Bezahlung der Stelle insgesamt aus Steuergeld, welches für eine hinsichtlich des konkreten Nutzens fragwürdige Personalaufstockung nicht gerechtfertigt ist. Insbesondere, da die neue "grüne" Ausrichtung der Wirtschaftsförderung sowie die in der Bauverhaltung unstrittig vorhandene große Kompetenz in Sachen Klimaschutz vorbildlich sind und hier sogar noch großes weitergehendes Potenzial erkennbar ist. Rödermark kann nicht auf der einen Seite Personal (richtigerweise) abbauen und die Belastungen für die Bürger erhöhen und zugleich neue Stellen für Aufgaben ausweisen, die mit vorhandenen personellen Ressourcen gleichermaßen und ggf. sogar besser erledigt werden könn(t)en. Die veranschlagten Fördergelder für den Klimaschutzmanager können mithin schadlos gespart und inhouse wesentlich besser, effizienter und sachdienlicher eingesetzt werden. Überdies besteht aufgrund des unstrittig hohen Engagements des Bürgermeisters und der Verwaltung inkl. Wirtschaftsförderung und KBR für den Klimaschutz vor Ort keinesfalls die Gefahr, dass der Klimaschutz in Rödermark ohne zusätzlichen Klimaschutzmanager in der Versenkung verschwinden oder gar vernachlässigt werden könnte.             

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Blick auf die Vorlage VO/0286/12, dass kein Klimaschutzmanager eingestellt wird und die ursprüngliche Beschlussfassung vom 13.11.2012 entsprechend korrigiert wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung