Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In einem ersten Gespräch mit dem Land Hessen wurden am 22.08.2012 die Haushaltssituation der Stadt Rödermark und der Schutzschirmantrag besprochen. Die Haushaltssituation und der Antrag der Stadt Rödermark wurden besprochen. Da in dem von der Stadt Rödermark gestellten Antrag das Worst-Case-Szenario dargestellt wurde, haben die Ministerien dazu aufgefordert den Antrag zu überarbeiten. Im ersten Schritt können nun die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für das Jahr 2013 als erster Abbaupfad beschlossen werden. Zur Fristwahrung ist es ausreichend die Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2018 in den Monaten Januar und Februar 2013 zu beschließen. Beschlussvorschlag:
Den Konsolidierungsmaßnahmen 2013 wird zugestimmt:
Vom Magistrat ist bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Maßnahmenliste zu erarbeiten, wie die jährlichen Abbauschritte ab 2014 bis hin zum Haushaltsausgleich und darüber hinaus erreicht werden sollen. Dabei sollen jährlich mindestens folgende Beträge, überwiegend aus dem Aufwand, konsolidiert werden.
Mit diesen Abbauschritten wäre der Ergebnishaushalt der Stadt Rödermark erstmals nicht mehr defizitär.
Die Abstimmung mit dem Land Hessen über die Konsolidierungsmaßnahmen 2013 sowie über die Maßnahmenliste inklusive der jährlichen Abbauschritte ist vom Magistrat herbeizuführen.
Die Maßnahmen sollen so rechtzeitig beschlossen werden, dass der Vertrag zur Teilnahme am Entschuldungsfonds bis spätestens 15.02.2013 unterzeichnet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
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