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Vorlage - VO/0286/12  

 
 
Betreff: Klimaschutzkonzept Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/610-2053 K
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
31.10.2012 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
01.11.2012 
19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.11.2012 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
 

Am 25. November 2009 unterzeichnete  die Stadt Rödermark die Charta der Hessischen Landesregierung „100 Kommunen für den Klimaschutz“.

 

In der Charta heißt es:

„Der Klimawandel ist eine große Herausforderung der Gegenwart. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen sind wir aktiv, um die natürlichen Lebensgrundlagen, die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu sichern. Das Land Hessen hat sich daher zum Ziel gesetzt, Potenziale zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz weiter auszuschöpfen und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzubringen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Die Unterzeichnerin der Charta unterstützt dieses Ziel nach Kräften und setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein. Dazu wird ein Aktionsplan entwickelt, über dessen Umsetzung regelmäßig berichtet wird.
Der Aktionsplan beinhaltet:
1. die Erfassung der CO2-Emissionen in der Kommune unter Berücksichtigung von bereits durchgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz,
2. die Erarbeitung eines Konzepts für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung des Aktionsplans,
3. die Dokumentation beschlossener und zeitlich festgelegter Maßnahmen,
4. die Bewertung der Emissionsentwicklung im Hinblick auf die durchgeführten Maßnahmen mit Unterrichtung der Öffentlichkeit und ggf. Aktualisierung des Aktionsplans.
Die Unterzeichnerin der Charta bleibt solange Mitglied im Kreis der „100 klimaaktiven Kommunen“, solange sie ihrer Selbstverpflichtung nachkommt.“

 

Im März 2011 stellte die Stadt Rödermark zur Unterstützung bei der Umsetzung der vorgenannten Ziele einen Antrag auf Förderung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beim BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Im Juli 2011 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid.

Seit September 2011 wurde  an dem Konzept gearbeitet. In zahlreichen Sitzungen verschiedener Arbeitsgruppen und in einer Klimaschutzwerkstatt wurde intensiv diskutiert und es wurden gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die als Vorschläge in das Klimaschutzkonzept eingeflossen sind.

Um weitere Klimaschutzförderprogramme des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) in Anspruch nehmen zu können, ist nunmehr zunächst die Verabschiedung des vorliegenden Konzeptes in der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:
 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das vorliegende Klimaschutzkonzept alsGrundlage des zukünftigen Handelns der Stadt Rödermark.

Die Einstellung eines Klimaschutzmanagers erfolgt befristet ab 1. Juli 2013 unter derVoraussetzung, dass ein entsprechender Zuschussbescheid vorliegt.

Über die Realisierung konkreter Maßnahmen erfolgt jährlich Beschlussfassung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 


Die Haushaltsmittel müssten in den kommenden Jahren sukzessive bereit gestellt werden. Im Haushaltplanentwurf 2013 (Stand 18.10.2012) stehen 10.000 € für Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes auf der Kostenstelle 361100, Kostenträger 06.4.03.02 bereit. Personalaufwendungen in Höhe von 28.500sind für den noch zu beantragenden Klimaschutzmanager eingestellt. Im Falle eines Zuwendungsbescheids erfolgt eine Rückerstattung von 50% bis 80% der Personalkosten über den Fördermittelgeber. Im Haushaltsentwurf wurden Fördermittel von 50% (14.250,-- €) veranschlagt.

Im Finanzplanungszeitraum 2014 – 2016 wurden entsprechende Personalauf-wendungen sowie 50% -Fördermittel berücksichtigt.

FB6/He, 18.10.12


Anlagen


Entwurf Klimaschutzkonzept Rödermark