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Sachverhalt/Begründung: Am 25. November 2009 unterzeichnete die Stadt Rödermark die Charta der Hessischen Landesregierung „100 Kommunen für den Klimaschutz“.
In der Charta heißt es: „Der Klimawandel ist eine große Herausforderung der Gegenwart. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen sind wir aktiv, um die natürlichen Lebensgrundlagen, die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu sichern. Das Land Hessen hat sich daher zum Ziel gesetzt, Potenziale zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz weiter auszuschöpfen und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzubringen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Im März 2011 stellte die Stadt Rödermark zur Unterstützung bei der Umsetzung der vorgenannten Ziele einen Antrag auf Förderung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beim BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Im Juli 2011 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid. Seit September 2011 wurde an dem Konzept gearbeitet. In zahlreichen Sitzungen verschiedener Arbeitsgruppen und in einer Klimaschutzwerkstatt wurde intensiv diskutiert und es wurden gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die als Vorschläge in das Klimaschutzkonzept eingeflossen sind. Um weitere Klimaschutzförderprogramme des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) in Anspruch nehmen zu können, ist nunmehr zunächst die Verabschiedung des vorliegenden Konzeptes in der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das vorliegende Klimaschutzkonzept alsGrundlage des zukünftigen Handelns der Stadt Rödermark. Die Einstellung eines Klimaschutzmanagers erfolgt befristet ab 1. Juli 2013 unter derVoraussetzung, dass ein entsprechender Zuschussbescheid vorliegt. Über die Realisierung konkreter Maßnahmen erfolgt jährlich Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Im Finanzplanungszeitraum 2014 – 2016 wurden entsprechende Personalauf-wendungen sowie 50% -Fördermittel berücksichtigt. FB6/He, 18.10.12 Anlagen
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