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Vorlage - VO/0121/12  

 
 
Betreff: Stadtbus Rödermark / Integrierter Schülerverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verkehr Beteiligt:Fachbereich 3
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
07.05.2012 
9. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
10.05.2012 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Vorberatung
22.05.2012 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Sollte das Verkehrsunternehmen „Schau ins Land“- Hain Rödermark seinen Linienverkehr nach § 43 (2) PBeFG wegen Unrentabilität einstellen, müssten Zusatzleistungen im ÖPNV bestellt werden.

Als einzige in Frage kommende ÖPNV- Linie käme die Regionalbuslinie OF – 95 in Betracht. Nach den geltenden Regularien des RMV würde dies im Rahmen einer Zusatzbestellung und Kostenteilung gemäß Partnerschaftsfinanzierung geschehen.

Auswirkungen:

1.      Mehrkosten für das Gebiet der Stadt Rödermark in Höhe von jährlich geschätzten 340.000 €

2.      Kostenteilung zu je 50 % zwischen dem RMV und dem Kreis Offenbach/KVG Offenbach

3.      Gemäß Nahverkehrsplan und finanziellen Regeln innerhalb des Kreises Offenbach (keine allgemeine ÖPNV- Umlage, sondern Abrechnung nach Belegenheit) sind somit 170.000 € durch die Stadt Rödermark zu tragen

4.      Sämtliche Einnahmen, so auch die Erstattung der Fahrtkosten für anspruchsberechtigte Schüler gemäß § 161 HSchG durch den Kreis Offenbach als Schulträger (ca. 160.000 €) vereinnahmt der RMV als Linienbetreiber der Regionalbuslinie

 

Zur Begründung wird weiterhin Bezug genommen auf die Vorlage VO/0292/11.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Stadt Rödermark richtet zum 6. August 2012, zunächst für die Dauer eines Probebetriebes bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014, einen Stadtbus ein und beauftragt die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) mit der Durchführung aller notwendigen Arbeiten und der Beauftragung entsprechender Beförderungsunternehmen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

2.      Die zu erwartende Unterdeckung des Stadtbusbetriebes  in Höhe von kalkulierten 70.000 € bis 90.000 € pro Jahr (Kalkulationsstand 7. Mai 2012) wird der kvgOF zu 100% durch die Stadt Rödermark erstattet. Die Landeszuschüsse, Zuschüsse des Kreises, Fahrgeldeinnahmen und sonstige Einnahmen werden durch die kvgOF zur Kostendeckung entsprechend dem beiliegenden Finanzierungstableau (Anlage 1) verwandt und jährlich gegenüber der Stadt Rödermark, durch Testat bestätigt, nachgewiesen.

3.      Für die Dauer des Probebetriebes wünscht die Stadt Rödermark die Beauftragung des derzeitigen Konzessionsinhabers für Schülerlinienverkehr gemäß § 42 PBeFG, Fa. Schau ins Land, Rödermark,  auf der Grundlage vorliegender Angebote und des beigefügten Linienkonzeptes (Anlage 2).

4.      Nach Ablauf des ersten Probebetriebsjahres im August 2013 werden die vorliegenden Erfahrungen ausgewertet. Daran schließt sich unverzüglich die endgültige Endscheidung über den Fortbestand der Stadtbuslinien an, um gegebenenfalls eine zeitgerechte, rechtlich vorgeschriebene und notwendige europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen durchzuführen.

5.       Gemäß EU-VO 1370 wird die kvgOF beauftragt, die beabsichtigte Ausschreibung und den vorläufigen Probebetrieb des Stadtbusses im Juni 2012 zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:                           


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2012 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,-- € (Betrieb 6 Monate) bereit (Produkt 03.3.02).

Für den Haushaltsplan 2013 sind vom Fachbereich 3 entsprechende Mittel anzumelden.

/He, 03.05.12


Anlage 1: Finanzierungstableau

Anlage 2: Linienkonzept

 

(werden nachgereicht)