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Vorlage - VO/0114/12  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstücks Ober-Rodener Straße 18
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
10.05.2012 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
22.05.2012 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Caritasverband Offenbach plant auf den Grundstücken Ober-Rodener Straße 18 und 20 die Errichtung einer Seniorenwohnanlage mit Demenzgruppe.

Das Grundstück Ober-Rodener Straße 20 befindet sich bereits im Besitz des Caritasverbandes.

 

Das Grundstück Ober-Rodener Straße 18, Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 58/32 mit 1789 qm, sowie den hälftigen Anteil an der Zufahrtsparzelle 58/29, insg. 31 qm, soll nun von der Stadt erworben werden.

 

 

Für das Grundstück Ober-Rodener Straße 18 wurde aufgrund der Lage, des Zuschnittes und der Nutzungsmöglichkeiten ein Kaufpreis von 300,00 €/qm inkl. Erschließungs-kosten ermittelt. Dies entspricht auch dem Betrag, der dem Erwerb des Grundstücks Ober-Rodener Straße 20 zu Grunde lag.

 

Das Grundstück soll frei von Bodenbelastungen übergeben werden.

Der Stadt Rödermark ist bekannt, dass auf dem Grundstück Ober-Rodener Straße 18 schädlichen Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Aufgrund dieser Tatsache wurde die Fläche auch 2002 lediglich zu einem symbolischen Preis von 1.000 € von der Fa. König Immobilien erworben. Dies mit der Festlegung, dass die später anstehenden Sanierungsmaßnahmen von der Stadt zu tragen sind.

 

Zwischenzeitlich wurden weitergehenden Bodenuntersuchungen durchgeführt. Aufgrund diese Untersuchungen belaufen sich die geschätzten Entsorgungskosten auf ca. 110.000 € - 160.000 €.

Die Sanierung der Fläche sollte schnellstmöglich erfolgen, damit es zu keiner Verzögerung der geplanten Baumaßnahme kommt.

 

Im Vertrag sollte ein Rücktrittsrecht vereinbart werden, dass falls die Sanierungskosten den Grundstückswert bzw. jetzigen Verkaufspreis überschreiten, die Stadt Rödermark die Möglichkeit hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft an den Caritasverband Offenbach das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 58/32 mit 1789 qm, sowie den hälftigen Anteil an der Zufahrtsparzelle 58/29, insg. 31 qm.

Der Kaufpreis beträgt 300,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insg. 541.350 €.

Das Grundstück wird frei von nach aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sanierungspflichtigen Bodenverunreinigungen übergeben.

Im Vertrag wird ein Rücktrittsrecht vereinbart werden, dass falls die Sanierungskosten den Grundstückswert bzw. Verkaufspreis übersteigen, die Stadt Rödermark die Möglichkeit hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

Die Stadt Rödermark gibt unverzüglich die Sanierung des Grundstücks Ober-Rodener Straße 18 in Auftrag. Die geschätzten Sanierungskosten betragen 110.000 €-160.000 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja


Im Haushalt 2012 sind im Finanzhaushalt 220.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 390.000 € Erträge (Gewinn) aus der Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. 

Das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 58/32, 1789 qm, befindet sich mit einem Gesamtgrundstückswert inkl. Erschließungskosten in Höhe von 8.569,43 € im Anlagevermögen.

Dieser Wert enthält die bereits durch die Stadt übernommenen Kosten für die Grundwasser- und Bodenuntersuchungen. Die zu erwartenden Entsorgungskosten (diese fallen vor dem Eigentumsübergang an) müssten ebenfalls dem Grundstückswert in der Anlagebuchhaltung zugeordnet werden. Der Grundstückswert würde sich somit  um die Entsorgungskosten erhöhen.

Hierdurch wird der zu erwartenden Ertrag (Gewinn) aus dem Grundstücksverkauf (zurzeit 532.780,57 €) um die Summe der Entsorgungskosten reduziert.

30.04.2012 Mo