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Sachverhalt/Begründung:
Die KBR haben im Rahmen des Konjunkturpaketes II für die Halle Urberach ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. Zur Risikoabschätzung sollte aufgrund des Gebäudealters im Vorgriff zu den umfangreichen Eingriffen in die bauliche Substanz des Mehrzweckraumes eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anlagen für die gesamte bauliche Anlage vorgenommen werden.
Aus den Untersuchungen zur Erstellung des Brandschutzkonzepts ergab sich, dass
· Auflagen aus der Baugenehmigung von 1975 nicht umgesetzt wurden und auch keine behördliche Abnahme erfolgte. · sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmelde-, Alarmierungs- und Entrauchungsanlagen sowie Sicherheitsbeleuchtung an ihrem Nutzungsende angekommen sind und erneuert werden müssen. · Teile der technischen Ausrüstung (Lüftung) an ihrem Nutzungsende angekommen sind und erneuert werden müssen. · bauliche, anlagetechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen entsprechend der Muster Versammlungsstättenverordnung zu ergreifen sind, um einen Weiterbetrieb der Halle zu ermöglichen.
Das Brandschutzkonzept wurde bei der Bauaufsicht zur Genehmigung eingereicht und am 06. Oktober 2011 von dieser genehmigt.
Die nicht umgesetzten Auflagen aus der Baugenehmigung – Ausbildung der Tragkonstruktion aller tragenden Bauteile in Brandschutzqualität F 90 feuerbeständig - widersprechen auch den Anforderungen der Muster Versammlungsstätten-verordnung. Die Nutzung der Sporthalle Urberach wird aufgrund dessen von der Bauaufsicht zurzeit für Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen nur im Rahmen einer durch die Bauaufsicht erteilten Ausnahmegenehmigung mit Nachweis einer Brandsicherheitswache der zuständigen Feuerwehr genehmigt.
Zur Kompensation dieses Brandschutzmangels ist eine Sprinkleranlage einzubauen. Die Montage der Sprinkleranlage erfordert einen massiven Eingriff in die Deckenkonstruktion: die kompletten Einbauteile inkl. Beleuchtung, Teile der Lüftungsanlage und die Unterdecke müssen demontiert werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll eine neue Pralldecke mit Deckenstrahlheizung, neue Beleuchtung mit Sicherheitsbeleuchtung in der Halle und die Sprinkleranlage mit Netzersatzstromaggregaten in Halle, Foyer und anschließenden Bereichen eingebaut werden. Die zusätzlichen Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 800.000,00 EUR, brutto.
Im Zuge der Demontage des Großteils der technischen Anlagen, wurde aufgrund der Nutzungsdauer dieser Anlagen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Vollkosten für Neuanlagen durchgeführt. Für die derzeitige Beleuchtung, Quecksilberdampflampen, gibt es nur noch für eine Dauer von 3 Jahren Ersatzleuchtmittel. Spätestens dann ist die Beleuchtung zu ersetzen. Die Lüftungsanlage läuft ohne Wärmerückgewinnung und hat mit 37 Jahren den Lebenszyklus weit überschritten. Eine Ersatzbeschaffung steht auch hier unmittelbar bevor. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass ein Austausch der Beleuchtung zu einem Einsparpotenzial von rd. 11.700 EUR/a. führt. Der Austausch diverser Lüftungsanlagen (Ausführung der neuen Anlagen mit Wärmerückgewinnung) und die Reduzierung der Hallenlüftung auf nur noch ein Gerät (nur noch Zuführung des minimal erforderlichen Luftwechsels) führen zu einem Einsparpotenzial beim Wärmeverbrauch von rd. 5.600 EUR/a. Durch die deutlich effizienteren Ventilator-Motoren und die reduzierten Luftmengen ergibt sich ferner eine Einsparung von rd. 8.100 EUR/a. Für die Beheizung der Halle ist der Einbau von Deckenstrahlplatten vorgesehen. Dies erlaubt eine deutlich effizientere Beheizung als das derzeitige System mit Lüftungsbeheizung und lässt eine Einsparung von rd. 6.800 EUR/a erwarten. Zur Versorgung des Objekts mit Notstrom ist der Einbau einer BHKW-Anlage vorgesehen. Hierüber erfolgt gleichzeitig Wärme- und Stromerzeugung. Erwartete Einsparung rd. 8.600 EUR/a.
Zusammenfassung Energieeinsparungen: - Hallenbeleuchtung 11.700 €/a - Stromreduzierung Lüftungsanlagen 8.100 €/a - Wärmereduzierung Lüftungsanlagen 5.600 €/a - Wärmereduzierung Deckenstrahlheizung 6.800 €/a - Einsparung durch BHKW 8.600 €/a gesamt: 40.800 €/a Bei v.g. Zahlen handelt es sich um Energiekosten mit prognostizierter Preissteigerung von 5%/a
Weiterhin sind folgende wesentliche Maßnahmen erforderlich, die bereits im Wirtschaftsplan 2011 / 2012 veranschlagt wurden: - Entrauchung Halle und Foyer im Brandfall - Brandmelde- und Alarmierungsanlage flächendeckend neu - Ausbildung Treppenraum im Foyer - neue Lüftungsanlagen, Foyer, Gastraum Restaurant, Küche - Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung des Gebäudes - Umbau eines Teils der Kindertageseinrichtung mit Rettungswegen neu - Sicherheitszeichen, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnung neu Die Umsetzung der Maßnahmen soll in den Jahren 2012 und 2013 erfolgen.
Wesentliche Vorteile, die sich aus der Umsetzung ergeben sind: • genehmigte Nutzung für den gesamten Komplex ohne zusätzliche Brandschutz-Auflagen für Großveranstaltungen ohne Einschränkung der bisher über Bestuhlungspläne genehmigten max. Personenzahl von bis zu 1.450 Personen - Veranstaltungsträger erfahren Entlastung • barrierefreier Zugang und Fluchtweg • Energieeinsparung durch optimierte Anlagentechnik • Nutzung der Halle zur Notfallevakuierung (Notstromversorgung)
Für die Brandschutzertüchtigung der Halle Urberach sind insgesamt rd. 2.190.000,00 EUR brutto notwendig, von denen im Wirtschaftsplan 2011 bereits Mittel in Höhe von 340.000 EUR bereitgestellt und im Wirtschaftsplan 2012 Mittel in Höhe von 1.050.000 EUR angemeldet wurden. Die Maßnahmen gliedern sich in:
baulichen Brandschutz: rd. 670.500,- EUR anlagetechnischen Brandschutz: rd. 882.700,- EUR organisatorischen Brandschutz: rd. 7.200,- EUR Nebenkosten: rd. 425.350,- EUR Unvorhergesehenes: rd. 200.000,- EUR
Die Halle Urberach ist als Betrieb gewerblicher Art vorsteuerabzugsberechtigt. Von der zu zahlenden Umsatzsteuer werden 87,87% zurückerstattet. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt · die Umsetzung der erforderlichen Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen in der Halle Urberach. · Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. 2.190.000,00 EUR, brutto. Im Jahr 2011 wurden davon bereits 340.000,00 EUR genehmigt, für das Wirtschaftsjahr 2012 sind 1.050.000,00 EUR veranschlagt. Es werden noch 800.000,00 EUR für Pralldecke, Sprinkleranlage, Deckenstrahlheizung, Beleuchtung und Sicherheits-beleuchtung im Wirtschaftsplan 2013 bereitgestellt. · Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in den Jahren 2012 und 2013.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 800.000,00 Euro werden im Wirtschaftsplan 2013 eingestellt
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