Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die zur Bewältigung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden mittlerweile fast vollständig für Personalaufwendungen benötigt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.03.2011 beschlossen, dass es in Rödermark ausnahmslos keine betriebsbedingten Kündigungen geben soll bzw. darf. Kommunen werden angesichts der Entwicklung der kommunalen Finanzen jedoch in Zukunft ihre Aufgaben nicht mehr im bisherigen Umfang ausüben können. Auch Rödermark wird handeln müssen und durch Streichung, Neustrukturierung oder Verschmalung von Aufgabenbereichen Stellen nicht mehr benötigen. Natürlich soll und muss stets versucht werden, den nötigen Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Doch möglicherweise ist die natürliche Fluktuation der Mitarbeiter dennoch nicht ausreichend. Daher müssen in Zukunft auch betriebsbedingte Kündigungen möglich sein. Angesichts des horrenden und durchaus existenzbedrohenden Defizit i.H.v. rund 9.500.000 € (insb. mit Blick auf die damit verbundenen mittelfristigen Zinsbelastungsfolgen) muss dringend eine offene Haushaltsdebatte ohne Denkverbote stattfinden (können). Hierbei wäre es fahrlässig, legale Instrumente wie betriebsbedingte Kündigungen von vornherein kategorisch auszuschließe
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.03.2011 (HH-Antrag Nr. 26) betreffend betriebsbedingte Kündigungen wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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