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Vorlage - FFW/0341/11  

 
 
Betreff: "Betriebsbedingte Kündigungen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion und Freie Wähler
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
22.11.2011 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.11.2011 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.12.2011 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
13.02.2012 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
14.02.2012 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (Fortsetzung) ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.01.2012 
10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die zur Bewältigung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden mittlerweile fast vollständig für Personalaufwendungen benötigt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.03.2011 beschlossen, dass es in Rödermark ausnahmslos keine betriebsbedingten Kündigungen geben soll bzw. darf. Kommunen werden angesichts der Entwicklung der kommunalen Finanzen jedoch in Zukunft ihre Aufgaben nicht mehr im bisherigen Umfang ausüben können. Auch Rödermark wird handeln müssen und durch Streichung, Neustrukturierung oder Verschmalung von Aufgabenbereichen Stellen nicht mehr benötigen. Natürlich soll und muss stets versucht werden, den nötigen Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Doch möglicherweise ist die natürliche Fluktuation der Mitarbeiter dennoch nicht ausreichend. Daher müssen in Zukunft auch betriebsbedingte Kündigungen möglich sein. Angesichts des horrenden und durchaus existenzbedrohenden Defizit i.H.v. rund 9.500.000 € (insb. mit Blick auf die damit verbundenen mittelfristigen Zinsbelastungsfolgen) muss dringend eine offene Haushaltsdebatte ohne Denkverbote stattfinden (können). Hierbei wäre es fahrlässig, legale Instrumente wie betriebsbedingte Kündigungen von vornherein kategorisch auszuschließe

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.03.2011 (HH-Antrag Nr. 26) betreffend betriebsbedingte Kündigungen wird aufgehoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: