Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Gesundheitsförderung der Kinder ist aktuell Gegenstand vieler Untersuchungen. Gesundheit ist ein Zustand des körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Deren Förderung ist Teil der Entwicklungsarbeit in Kindertageseinrichtungen. Folglich ist es unser Ziel, den Kindern über die Ernährung ein Gesundheitsbewusstsein zu vermitteln. Das gemeinsame Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten ist eine für die sozialen Prozesse unter Kindern sehr förderliche und geeignete Maßnahme.
Es hat sich gezeigt, dass das mitgebrachte Frühstück von Zuhause oft dem heutigen Stand einer gesunden Ernährung nicht entspricht und im Übrigen auch häufig ein zuviel an „Verpackungsmüll“ mit sich bringt. Kinder aus sozial benachteiligten Familien haben oftmals kein oder kein ausreichendes Frühstück dabei.
Aus diesen Gründen erscheint es sinnvoll, ein in der Kindertagesstätte zubereitetes Frühstück anzubieten. Kinder können bei der Zubereitung beteiligt werden. Gesunde Ernährung wird zum beständigen Thema. Das Frühstück soll in einer frei gewählten Zeit, gemütlich und in vertrauter Gemeinschaft, gegessen werden.
Aus fachlicher Sicht ist dies ein Beitrag zur gesundheitlichen Prävention.
Da ein kostenfreies Angebot auf Grund der Haushaltssituation nicht realisiert werden kann, ist ein Beitrag seitens der Eltern erforderlich.
In einer Elternumfrage wurde ein gemeinsames Frühstück von 69% der Eltern begrüßt und ein Beitrag von bis 10,00 € für angemessen gehalten.
Erfahrungen aus Kindertageseinrichtungen zeigen, dass ein Beitrag von monatlich € 7,00 pro Kind zum momentanen Zeitpunkt den Ausgaben entspricht.
Damit eine Kostenübernahme für Familien mit geringer finanzieller Ausstattung seitens des Kreises Offenbach möglich ist, ist es sinnvoll, diesen Betrag als Teil der Kindergartengebühr zu berechnen. Das Frühstücksangebot ist eine pädagogische Leistung. Dies hat den Vorteil, dass Familien im SGB II Bezug die Kosten für das Frühstück nicht als häusliche Ersparnis angerechnet bekommen.
Kindergartengebühren verändern sich wie folgt:
Halbtagsplatz: von € 70,00 ?€ 80,00 14.00 - Platz: von € 112,00 ?€ 122,00 Ganztagsplatz: von € 141,00 ?€ 151,00
Die Summe des Frühstückgeldes wird der Haushaltsstelle für Lebensmittel und Getränke 608910 zur Verfügung gestellt.
Die Einnahmen sind wie folgt: Belegte Plätze 640 mal € 7,00 im Monat ? € 4.480,00 monatlich Ergibt eine Summe von ? € 53.760,00 jährlich Beschlussvorschlag:
In den Kindertageseinrichtungen der Stadt Rödermark findet ab dem 01.01.2012 ein gemeinsames, in der Einrichtung zubereitetes, Frühstück statt.
Die Kindergartengebühren werden entsprechen angehoben:
Halbtagsplatz: von € 70,00 ?€ 80,00 14.00 - Platz: von € 112,00 ?€ 122,00 Ganztagsplatz: von € 141,00 ?€ 151,00 Die Ausgabenhaushaltsstellen für Lebensmittel werden ab 2012 um 53.760 € pro Jahr angehoben. Die FA Kinder wird beauftragt, der Finanzabteilung eine einrichtungsbezogene Übersicht der Ausgaben für den Haushalt 2012 vorzulegen (für die Änderungsliste).
Die in den Einrichtungen anfallenden Hauswirtschaftsstunden werden durch die derzeit zur Verfügung stehenden Hauswirtschaftskräfte – im Rahmen des berechneten Stundenkontingents für das Mittagessen - erledigt.
Die Gebührensatzung zur Kindergartensatzung wird gemäß beigefügtem Entwurf geändert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nicht berücksichtigt
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________ Anlagen
Leitsätze zur Schlüsselqualifikation „vielfältige Ernährung“
Entwurf der geänderten Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||