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Vorlage - IFA/0068/11  

 
 
Betreff: Fluglärmkommission Flugplatz und Prüfung Anflugrouten Egelsbach (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entwurf FDP - Flugrouten (Variante 1)  

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Debatte um Fluglärm über Rödermark ist weiter im Gange. Anlässlich eines Gespräches am 21.12.2010 mit der Deutschen Flugsicherung wurde mehr als deutlich klar, dass diese nur sehr eingeschränkt zu den seit Mai 2010 festgelegten Flugrouten („YANKEE 1“ östlich von Ober-Roden und „YANKEE 2“ westlich von Urberach) debattiert oder gar bereit wäre, Alternativen zu prüfen. Sie beruft sich dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen, wonach sie nicht mit einzelnen Kommunen verhandelt, sondern als Ansprechpartner für diese Fragen die Fluglärmkommission als einzige und verpflichtende Bürgerbeteiligung und Anhörung sieht.

 

Seit der Nutzung der von der DFS festgelegten Anflugrouten über Rödermark häufen sich die Beschwerden der Bürger über zunehmenden Fluglärm. Darüber hinaus sind auch sicherheitsrelevante Aspekte anzuführen. Die Hinweise, dass Sicherheitsmindestflughöhen unterschritten werden und damit eine nachhaltige und akute Gefahr der Rödermärker Bevölkerung besteht, zwingt die Politik zum Handeln.   

  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Magistrat wird aufgefordert beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Genehmigungsbehörde darauf zu drängen, dass die Stadt Rödermark unverzüglich als ständiges Mitglied der Fluglärmkommission („Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach“) berufen wird. Die Fluglärmkommission wird nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gebildet, um die entsprechenden Genehmigungsbehörden (hier: Regierungspräsidium Darmstadt und Deutsche Flugsicherung GmbH) über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. Die Stadtverordnetenversammlung stellt hierzu ausdrücklich fest, dass Rödermark aufgrund seiner Lage direkt zwischen den Pflichtmeldepunkten YANKEE 1 und YANKEE 2 gemäß § 32b IV LuftVG eine direkt vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes unmittelbar und zugleich in besonderer Weise betroffene Gemeinde ist und somit zwingend der Fluglärmkommission angehören muss.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde nachdrücklich auf, an die Deutsche Flugsicherung (DFS) heran zu treten und alternative Anflugrouten für Rödermark betreffend des Flugplatzes Egelsbach prüfen zu lassen. Hierbei sind insbesondere die bereits erarbeiteten Vorschläge, die mit der DFS am 21.12.2010 mit der Rödermärker Delegation debattiert wurden (südliche Umfliegung Rödermark) zu untersuchen. Des Weiteren ist gemäß beigefügter Anlage zu prüfen, inwieweit durch eine Aufsplittung des Pflichtmeldepunktes YANKEE 1 und Führung des Anfluges stattdessen über die vorhandenen Pflichtmeldepunkte ECHO (für Anflüge aus südöstlicher Richtung) sowie TANGO (für Anflüge aus nordöstlicher Richtung) jeweils zum bestehenden Pflichtmeldepunkt YANKEE2 zur Vermeidung der Überfliegung dichtbesiedelten Gebietes möglich ist.

 

3.      Der Magistrat wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass zu den vorstehend genannten Ziffern 1 und 2 zeitnah ein Gespräch mit dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt und der Rödermarker Arbeitsgruppe Fluglärm zustande kommt.

 

4.      Über die Ergebnisse ist seitens des Magistrates fortlaufend im zuständigen Fachausschuss Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Bericht zu erstatten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: