Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Mit Ablauf des 20.07.2010 hat der Direktor
des Amtsgerichts Langen Karl Schmidt auf seinen Wunsch aus dem Amt des
Ortsgerichtsvorstehers entlassen. Es ist daher die Neuwahl eines
Ortsgerichtsvorstehers erforderlich. Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von ________________ zum Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Rödermark II (Urberach) vor. Beschlussvorschlag: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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