Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Frau Larissa Rehn und Herr Daniel Seitz beantragen den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 276, Marie-Curie-Straße 16 mit 814 qm. Der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Kaufpreis beträgt 340,00 €/qm inkl. Erschließungskosten, insg. 276.760,00 €. Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks verläuft eine Leitung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg. Das Baufenster wurde bei Aufstellung des Bebauungsplanes außerhalb der Leitung und des Schutzstreifens angelegt (siehe Anlage). Die Antragsteller beantragen eine Reduzierung des Kaufpreises auf 300,00 €/qm (insg. 244.200,00 €), weil die Nutzung der Freifläche durch dieses Leitungsrecht eingeschränkt ist. Die Rechtsprechung erkennt bei einem Leitungsrecht grundsätzlich eine Wertminderung an, da das Grundstück in seiner Nutzung in jedem Falle eingeschränkt wird und der Berechtigte die Fläche jederzeit zum Zwecke der Unterhaltung oder Erweiterung der Leitung betreten darf. Die Höhe der Wertminderung richtet sich nach der vom Schutzstreifen bedeckten Grundstücksfläche. Bei unwesentlichen Beeinträchtigungen von Wohngrundstücken beträgt die Wertminderung 10 % - 30 % des Bodenpreises. Die betroffene Fläche (Leitung mit Schutzstreifen) hat eine Größe von ca. 200 qm, geht man von einer Wertminderung von 20 % für diese Teilfläche aus, dann wären dies 13.600,00 €. Auch die Tatsache, dass die Teilfläche nicht zur Ausnutzung des Grundstückes benötigt wird- d.h. bei einer Fläche von 814 qm und einer GRZ von 0,3 wären theoretisch 244,2 qm bebaubar, das Baufenster ist jedoch nur ca. 195 qm groß – begründet eine Kaufpreisreduzierung Die Verwaltung empfiehlt, den Kaufpreis für das Grundstück Marie-Curie-Straße 16 grundsätzlich zu reduzieren, um die Belastung durch die Versorgungsleitung des Gruppenwasserwerkes auszugleichen. Hier wäre eine Reduzierung des regulären Preises 276.760,00 € (= 340,00 €/qm) auf 263.736,00 € (= 324,00 €/qm) denkbar. Dies entspräche einer Kaufpreisminderung von 13.024,00 €. Der Antrag von Frau Rehn und Herrn Seitz bezüglich einer grundsätzlichen Reduzierung des Quadratmeterpreises auf 300,00 € sollte abgelehnt werden, weil diese Kaufpreisminderung rechtlich nicht begründbar ist. Beschlussvorschlag: 1. Der Antrag von Frau Rehn und Herrn Seitz auf Reduzierung des Grundstückspreises von 340,00 €/qm auf 300,00 €/qm für das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Nr. 276, Marie-Curie-Straße 16 mit 814 qm wird abgelehnt. 2. Das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Nr. 276, Marie-Curie-Straße 16 mit 814 qm ist mit einem Leitungsrecht zugunsten des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg belastet. Aus diesem Grunde wird der reguläre Preis für das Grundstück von insg. 276.760,00 € (= 340,00 €/qm) auf 263.736,00 € (= 324,00 €/qm) reduziert. Dies entspricht einer Kaufpreisminderung von 13.024,00 €. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Im
Haushalt 2010 sind im Finanzhaushalt 490.000 € Einnahmen aus der
Veräußerung von Grundstücken geplant. Das
vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Wert von 33.869 € im
Anlagevermögen. Bei einem Verkauf dieses Grundstückes zum reduzierten Preis von
263.736 € wird ein Gewinn von 229.871 € erzielt. 21.07.2010
Da Anlagen Auszug aus dem Bebauungsplan
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