Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Beschlussvorschlag: I. Der Magistrat wird beauftragt, 1.) zu prüfen und
anhand konkreter praktischer Beispiele sowie von Zahlenbeispielen im Haupt‐
und Finanzausschuss zu berichten und erläutern, inwieweit es aufgrund
der aktuellen Entwicklung der städtischen Finanzen sinnvoll erscheint oder sein
kann, eine Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 114n HGO zu erlassen. 2.) zu prüfen und im Haupt‐ und Finanzausschuss zu berichten, ob die realistische und verwaltungspraktisch machbare Möglichkeit besteht, quer über alle Fachbereich für den Haushalt 2011 eine Reduktion der Sach‐ und Materialkosten in Höhe von 5% zu beschließen und sodann umzusetzen. Sofern dies möglich ist, möge der Magistrat weiterhin berichten, welche Auswirkungen eine solche Reduktion faktisch und praktisch auf die laufende Verwaltung, bzw. einzelne Produkte, hat oder haben würde und warum die mögliche 5%ige Reduktion nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen der Pflicht des Magistrats, bzw. der Kämmerei, zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, § 92 II HGO, vorgeschlagen oder verwaltungsintern realisiert wurde. II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum Haushalt 2011 zurückgenommen. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen sind durch wesentliche Einsparungen beim Betrieb des Badehaus (Kosten zur Verlustabdeckung (Verluste Badehaus über den regulären jährlichen Betriebszuschuss hinaus) bei den KBR), bzw. dessen Teil‐/Privatisierung auszugleichen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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