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Vorlage - CuF/0289/09  

 
 
Betreff: Ortsdurchfahrt B 459 Waldacker (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion und CDU-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Entscheidung
23.09.2009 
30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Entscheidung
12.11.2009 
32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschlussvorschlag zur Vorlage VO/0250/09-03 (Ortsdurchfahrt B459 Waldacker) wird wie folgt ergänzt, bzw. geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt

Waldacker im Zuge der B 459 entsprechend der Planung des Büros VKT, Verkehrsplanung Köhler und Taubmann (Planvariante 8. September 2009).

 

Beidseitig ist innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Gehweg auf ca. 2,50 m auszubauen und jeweils in Fahrtrichtung zur Mitbenutzung für Fahrradfahrer freizugeben. Die Mehrzweckspur ist auf eine Breite von mindestens 2 m auszubauen und durchgängig über die gesamte Länge der OD beidseitig vollumfänglich beizubehalten.

 

Der Gehweg zwischen Wingertstraße und Zuwegung Talstraße entfällt. Der Fußweg zwischen Zuwegung Talstraße und Am Kappenwald ist mit einem geringeren Aufbau herzustellen.

 

Die Bushaltestelle zwischen Jägerstraße und Lindenweg wird um ca. 25 m nach Süden versetzt und

 – ebenso wie die vorhandene Haltestelle „Waldacker Süd“ an bisheriger Stelle – als barrierefreie Busbucht ausgebaut. Eine weitere Haltestelle wird nicht eingerichtet.

 

Die vorhandenen zwei Lichtsignalanlagen (LSA/FSA) werden - ggf. bei zweckgebundener leichter räumlicher Verlegung - beibehalten.

 

Eine weitere Lichtsignalanlage wird nicht eingerichtet.

 

Alle möglichen Zuwendungen sowie Fördermittel sind zu beantragen.

 

Vor Beginn der eigentlichen Umgestaltungsarbeiten sind die wesentlichen Ablaufdetails sowie geplanten Arbeitsschritte im zuständigen Fachausschuss „BUS&I“ darzustellen und zu erläutern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: